Alle Informationen zur: Personalratswahl 2024

Wir nehmen dich mit

Personalratswahl 2024: Klare Mehrheit für die EVG!

Großer Vertrauensbeweis für unsere Kandidat:innen bei der Personalratswahl! Die EVG konnte rund 79 Prozent der Mandate gewinnen. Dafür sagen wir allen Wähler:innen ganz herzlich Danke.

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Weitere Informationen

FAQ Personalratswahl

Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Personalratswahl 2024 beantwortet.

Warum ist es wichtig, dass Du Deinen Personalrat wählst?

Wir kennen es alle: Es gelten Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen. Da stellst Du Dir sicher schnell die Frage: Was gilt eigentlich für mich?  Hier hilft Dir Dein Personalrat als Dein direkter Ansprechpartner weiter! Er kennt die Rechtsgrundlagen Deiner Beschäftigung ganz genau und vertritt Deine Anliegen gegenüber Deinem Dienstherrn/Arbeitgeber.

Indem Du wählen gehst, stellst Du also selbst die Weichen für die Unterstützung, die Du für gute Beschäftigungsbedingungen brauchst. Mit Deiner Wahlbeteiligung stärkst Du Deinem zukünftigen Personalrat den Rücken. Deine Wahl führt zu einem stärkeren Personalrat, der dann wiederum stärker für Dich eintreten wird. Denn der Dienstherr/Arbeitgeber ist eher bereit zu kooperieren, wenn er weiß, dass Du und Deine Kolleg:innen hinter Eurer Personalvertretung stehen. 

Ob Schichtplan, Überstunden, Leistungsentgelt, Beförderung, Einstellung oder Kündigung, Unfallverhütung oder Gesundheitsschutz: mit Deiner Wahl sprichst Du in allen Themen mit und stellst klar, dass Du Deine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmst. Dein Personalrat bildet gemeinsam mit Deiner EVG eine starke Partnerschaft für eine professionelle und zielführende Vertretung Deiner Interessen.

Welche Gremien werden dieses Jahr gewählt?

Eine ganze Menge und das ist auch gut so. Hier erfährst Du, welche Gremien in unserem Organisationsbereich dieses Jahr gewählt werden.

Wie erfährst Du, wen Du in Deinem Bereich wählen kannst?

Der Wahlvorstand Deiner Dienststelle gibt die Kandidierenden bzw. Vorschlagslisten in der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge bekannt. Auf diesen Bekanntmachungen kannst Du sehen, wen Du wählen kannst.

Wie kannst Du wählen?

Du kannst an den Wahltagen Deine Stimme immer an der Urne abgeben. Schau bitte auf das Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle. Im Wahlausschreiben wird bekannt gegeben, wo Dein Wahllokal ist und wann es geöffnet ist.

Du bist abwesend von Deiner Dienststelle? Dann denke bitte an die Briefwahl! Du kannst die Unterlagen beim Wahlvorstand beantragen. Du kannst auch Deinen Personalrat hierauf ansprechen. Er wird Dir helfen, die Briefwahlunterlagen für die Personalratswahl zu beantragen! 

Wenn Du zugewiesene Beamtin bzw. zugewiesener Beamter bei der DB AG bist, erhältst Du Deine Briefwahlunterlagen automatisch ohne Antrag zugeschickt!

Wann kannst Du wählen?

HPR BEV und BAHN-BKK

Du kannst vom 14. bis 16. Mai 2024 Deine Stimme an der Urne Deines örtlichen Wahllokals abgeben. Achte dabei auf die Öffnungszeiten des Wahllokals, die im Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle bekannt gegeben werden oder erkundige Dich bei Deinem örtlichen Wahlvorstand. Deine Briefwahl kannst Du auch früher/zu anderen Zeiten vornehmen, wenn Du, aufgrund Deiner Abwesenheit von der Dienststelle, zur Briefwahl berechtigt bist und diese zuvor beantragt hast oder wenn Du die Briefwahlunterlagen ohne Antrag bereits automatisch vom Wahlvorstand erhalten hast. Beachte bitte, dass Deine Briefwahl spätestens bis zur Schließung des Wahllokals bei Deiner Dienststelle eingehen muss. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt. 

BesHPR und BesPR 

Aufgrund der Besonderheit, dass die Wahlberechtigten nicht in den BEV Dienststellen arbeiten, haben die Wahlvorstände für die Beamt:innen bei der DB AG Briefwahl angeordnet. Du erhältst also grundsätzlich Deine Briefwahlunterlagen ohne Antrag automatisch zugeschickt. Du kannst Deine Wahl vornehmen, sobald Du die Briefwahlunterlagen erhalten hast (Die Briefwahlunterlagen gehen Ende März in den Postversand). Diese sendest Du dann an den Wahlvorstand Deiner Dienststelle zurück, es ist ein entsprechender Rückumschlag den Briefwahlunterlagen beigefügt. Beachte aber: Deine Briefwahl muss spätestens zum 16.05.2024 beim Wahlvorstand Deiner Dienststelle eingegangen sein. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt. 

Du hast zudem immer das Recht an den Wahltagen, 14.05.2024 bis 16.05.2024, Deine Wahl an der Urne vorzunehmen. Bringe dazu bitte Deine Briefwahlunterlagen mit. In den Wahlausschreiben, Bestandteil der Briefwahlunterlagen, steht, wo das Wahllokal ist und wann es geöffnet ist.

EBA
Du kannst vom 16. bis 18. April 2024 Deine Stimme an der Urne Deines örtlichen Wahllokals abgeben. Achte dabei auf die Öffnungszeiten des Wahllokals, die im Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle bekannt gegeben werden oder erkundige Dich bei Deinem örtlichen Wahlvorstand. Deine Briefwahl kannst Du auch früher/zu anderen Zeiten vornehmen, wenn Du, aufgrund einer Abwesenheit von der Dienststelle, zur Briefwahl berechtigt bist und diese zuvor beantragt hast oder wenn Du die Briefwahlunterlagen ohne Antrag bereits automatisch vom Wahlvorstand erhalten hast. Beachte aber: Deine Briefwahl muss spätestens bis zum 18.04.2024 beim Wahlvorstand Deiner Dienststelle eingegangen sein. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt. Du hast zudem auch im Wahlzeitraum immer das Recht, Deine Wahl an der Urne in Deiner Dienststelle vorzunehmen.

Beamtenfachtagungen

„An systemische Schwächen herangehen“

Die größte zum Schluss: Mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen waren am Donnerstag zur beamtenpolitischen Fachtagung nach Hannover gekommen. Damit ist die Serie unserer Konferenzen für Beamt:innen zu Ende gegangen. Hierbei gab der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Kristian Loroch ein klares Versprechen.

„Geht Cargo kaputt, geht der ganze Güterverkehr auf der Schiene kaputt“

„Nur gegen Rechts zu demonstrieren, wird nicht ausreichen. Jeder von uns muss etwas für den Erhalt der Demokratie tun. Denn es ändert sich gerade etwas in der Republik - und das kann Auswirkungen auf die staatliche Ordnung haben“. Mit diesem Statement eröffnete der stellvertretende EVG-Vorsitzende Kristian Loroch die beamtenpolitische Fachtagung in Mainz.

Beamtenfachtagungen fortgesetzt: „Die Lage bei DB Cargo ist ernst“

In Vorbereitung der Personalratswahl 2024 sind die Beamtenfachtagungen fortgesetzt worden. Nach Karlsruhe und Essen wurde am Donnerstag die dritte in Nürnberg durchgeführt. Die teilnehmenden Beamt:innen waren auf den Veranstaltungen zur Diskussion über ihre Arbeitsbedingungen im DB Konzern aufgerufen.

Weitere Informationen

Porträts EVG-Kandidatinnen

Zahlreiche Frauen bewerben sich um ein Mandat bei der Personalratswahl 2024. Wir haben einige von ihnen nach ihrer Motivation und ihren Zielen befragt.

BesPR Nord: EVG-Spitzenkandidaten reichen Wahlvorschlagsliste ein

Die beiden EVG-Spitzenkandidaten Torsten Rathsmann und Sven Hitz haben die EVG-Wahlvorschlagsliste bei der Vorsitzenden des Wahlvorstandes, Bärbel Brosch, eingereicht.

Listenabgabe BesPR Süd

135 Kandidat:innen der EVG stellen sich zur Wahl für den Besonderen Personalrat in der BEV Dienststelle Süd. In einem demokratischen Prozess haben mehr als 60 Betriebsgruppen der EVG ihre Kandidat:innen in der BEV Dienststelle Süd ermittelt.

BesHPR: EVG-Listen eingereicht

Die EVG-Listen zur Wahl des Besonderen Hauptpersonalrats (BesHPR) für die Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten bei der DB AG wurde dem Wahlvorstand überreicht.

Listenabgabe bei der BAHN-BKK

Auch bei der BAHN-BKK wurden die Listen der EVG für die Personalratswahl im Mai erfolgreich dem Wahlvorstand übergeben. Viele Herausforderungen warten in der kommenden Amtsperiode auf das neue HPR-Gremium bei der BAHN-BKK.

BEV: Wahlvorschlag für Hauptpersonalrat eingereicht

Vom 14. bis 16. Mai dieses Jahres finden die Personalratswahlen im BEV statt. Die EVG hat besonders darauf geachtet, dass bei der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV (HPR) alle Beschäftigungsbereiche und Regionen angemessen vertreten sind.

Hauptpersonalrat (HPR) BEV: „Wir stehen für Kontinuität“

Mit der Bahnreform 1993/1994 wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zum Dienstherr für die zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten ehemaligen Bundes- und Reichsbahnbeamt:innen.

Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Vorreiter werden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie Aufsichtsbehörde für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen.

Personalratswahlen 2024 - Wir nehmen dich mit!

Das Motto der EVG-Kampagne steht fest: „Wir nehmen dich mit!“ Mit diesem Claim waren wir schon 2020 erfolgreich und er begleitet die Öffentlichkeitsarbeit insbesondere der BesPRe seitdem weiter.

Neue Besoldungstabellen – gültig ab 1. März 2024

Die neuen Besoldungstabellen sind da. Diese sind ab dem 1. März 2024 gültig. Damit wird das gute Tarifergebnis im öffentlichen Dienst, das unsere Schwestergewerkschaft ver.di im vergangenen Jahr erzielt hat, wie von uns gefordert zeit- und inhaltsgleich in die Beamt:innen-Besoldung übernommen.

Leitfaden Versorgung

Mit dem Spickzettel zur Versorgung geben wir euch einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Zurruhesetzung. Eine detaillierte Versorgungsauskunft des Dienstherrn kann er allerdings nicht ersetzen. Wir hoffen aber, dass wir euch mit diesem Spickzettel eine sinnvolle Orientierungshilfe im Bereich des Versorgungsrechts geben können.

Informationen der Personalvertretungen

BesHPR Notizen

Informationen vom BesHPR

BesPR West Info

Informationen vom BesPR West

BEV

Informationen zum BEV

HPR Info

Informationen vom HPR

BesPR Mitte Info

Informationen vom BesPR Mitte

Information EBA

Informationen vom Eisenbahnbundesamt (EBA)

BesPR Nord Info

Informationen vom BesPR Nord

BesPR Süd Info

Informationen vom BesPR Süd

BAHN-BKK

Informationen zur BAHN-BKK