Der Internationale Frauentag am 8. März steht in diesem Jahr in einer Beziehung zu einem anderen Datum: Vor 100 Jahren, im November 1918, wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
Zu diesem Jubiläum haben wir 100 Fakten zusammengetragen – Fakten zu Frauen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in Deutschland. Manches davon werdet ihr bereits wissen, aber manches vielleicht auch nicht. 100 Jahre, 100 Fakten. Nachfolgend findet ihr die Fakten jeweils nach Jahrzehnt unterteilt. Lasst Euch überraschen.
1. Am 12. November 1918 führte die provisorische Reichsregierung aus SPD und USPD ein Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren ein.
2. Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal einen Reichstag wählen und gewählt werden.
3. 300 Frauen kandidierten, 37 wurden in den Reichstag gewählt.
4. Die erste Frau am Rednerpult war Marie Juchacz, Sozialforscherin und Sozialdemokratin.
5. In den USA durften Frauen 1920 zum ersten Mal an Präsidentschaftswahlen teilnehmen. Großbritannien folgte 1928, Spanien 1931.
6. Seit 1921 wird der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert. Vorher war er am 19. März begangen worden.
7. Der Ursprung des Frauentages war der „Kampftag“ für die Rechte der Frauen am 28. Februar 1909 in den USA.
8. Clara Zetkin und Käte Duncker übernahmen die Idee für Deutschland und sorgten dafür, dass es 1911 den ersten Frauentag in Deutschland gab. Eine Million Menschen demonstrierten u.a. für das Frauenwahlrecht.
9. Olympe de Gouges war das, was man eine „Vorkämpferin“ nennt. 1791 verfasste sie die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Leider gehörte sie der falschen Fraktion der Revolutionäre an. 1793 starb sie auf der Guillotine.
Ein Jahrhundert nach Olympe de Gouges, 1893, führte das erste Land der Welt auf nationaler Ebene das Frauenwahlrecht ein: Neuseeland.
11. In der Schweiz dürfen Frauen erst seit 1971 wählen. Vorausgegangen war eine Volksabstimmung unter der männlichen Bevölkerung.
12. Damit waren die Eidgenossen aber nicht das letzte europäische Land, das das Frauenwahlrecht einführte. In Liechtenstein wurde es in zwei Volksabstimmungen abgelehnt, bis es 1984 eingeführt wurde.
13. 53.000 Menschen besuchten 1920 das Fußballspiel der „Dick Kerr's Ladies“ in Liverpool. Ein Zuschauerrekord, der lange Zeit Bestand hatte.
14. Margarete von Wrangell war die erste Professorin in Deutschland: Sie übernahm 1923 den Lehrstuhl für Pflanzenernährungslehre in Hohenheim.
15. 1930 wurde der erste deutsche Frauen-Fußballverein gegründet – der DFFC Frankfurt. Mangels Konkurrenz spielten die rund 40 Clubmitglieder gegeneinander. Schon nach einem Jahr gaben die Frauen auf.
16. 1935 wurden in Deutschland Erwerbseinschränkungen für verheiratete Frauen verhängt. Die Nazis brauchten die Frauen als Gebärmaschinen.
17. Schon 1937 wurde das Gesetz wieder gelockert. Frauen wurden jetzt in Munitionsfabriken gebraucht.
18. Auch Frauen gingen in den Widerstand gegen die Nazis. So Frieda Jahn, Kontoristin beim Einheitsverband der deutschen Eisenbahner. Sie unterstützte ihren Mann Hans Jahn aktiv im Widerstand gegen das Nazi-Regime. Sie saß in KZ-Haft in Ravensbrück.
19. Die UNO-Charta von 1945 postulierte erstmals auf internationaler Ebene das Verbot der Geschlechterdiskriminierung.
20. Vier „Mütter“ hatte das Grundgesetz: Helene Weber (CDU), Helene Wessel (Zentrum), Elisabeth Selbert und Friederike Nadig (beide SPD).
21. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde der Frauentag 1946 bereits wieder eingeführt, im Westen begingen ihn Sozialdemokratinnen ab 1948 wieder. Der Fokus lag allerdings auf den Themen Frieden und Wiederbewaffnung.
22. Seit 1949 steht die Gleichstellung im deutschen Grundgesetz. Laut Art. 3, Abs.2: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“
23. Im ersten Bundestag waren 6,8 % der Abgeordneten weiblich.
24. Geteilte Frauenpolitik im Nachkriegsdeutschland: In der DDR wurde die Erwerbstätigkeit der Frauen gefördert, in der BRD behindert: Das „Doppelverdienergesetz“ zwang Frauen ins traute Heim, wenn der Ehemann Arbeit hatte.
25. Bis 1958 konnte n der Ehemann den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne deren Einwilligung fristlos kündigen und deren Lohn verwalten.
26. 1952 erließ der Bundestag das Mutterschutzgesetz.
27. 1954 folgt die entsprechende Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen
28. 1955 verbot der Deutsche Fußballbund seinen Vereinen den Frauenfußball. Begründung: Im Kampf um den Ball „verschwindet die weibliche Anmut“.
29. Das Verbot wurde erst 1970 aufgehoben.
Elisabeth Schwarzhaupt war die erste Bundesministerin in Deutschland. 1961 übernahm die CDU-Politikerin das Gesundheitsressort.
31. Erst ab 1962 konnten Ehefrauen ein eigenes Bankkonto eröffnen.
32. Der Vater hatte seiner Tochter den Rat mitgegeben, doch bitte keine Hausfrau zu werden. Das hat Maria Goeppert-Mayer beherzigt. Sie wurde Physikerin und entschlüsselt Jahre später die Struktur von Atomkernen und erhält dafür als zweite – und bis heute: letzte - Frau den Nobelpreis für Physik.
33. 1967 verabschiedete die UNO die Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau.
34. Sie schrieb Fernsehgeschichte: Annerose Neumann war die erste Frau, die im deutschen Fernsehen eine Nachrichtensendung moderierte: die Aktuelle Kamera des DDR-Fernsehens. Das war 1963.
35. Im Westfernsehen war es erst acht Jahre später soweit: Wibke Bruhns moderierte 1971 die heute-Nachrichten im ZDF.
36. Im Rentenreformgesetz von 1972 wurde die Rentenversicherung für Hausfrauen geöffnet.
37. Seit 1972 gab es in der DDR die sogenannte »Wunschkindpille« auf Rezept.
38. Mit Annemarie Renger wurde 1972 erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin
39. Eine Männerdomäne in den Medien weniger: Carmen Thomas moderierte 1973 als erste Frau das Aktuelle Sportstudio im ZDF. Nach einem halben Jahr verschwindet sie wieder vom Bildschirm. Grund: ihr Versprecher „Schalke 05“. Wäre das ihren männlichen Kollegen auch zum Verhängnis geworden?
Die UNO rief 1975 zum ersten Internationalen Jahr der Frau aus.
41. 1975 fand die erste Weltfrauenkonferenz in Mexico City statt. Delegiert aus 133 Ländern verabschiedeten einen „Welt-Aktionsplan“ mit dem Ziel, die Stellung der Frau weltweit zu verbessern.
42. 1977 trat das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Es beinhaltet u.a. die Gleichberechtigung in der Ehe und regelte Unterhaltsansprüche.
43. 1979 folgte ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben.
44. 1980 wurde die Bundeslaufbahnverordnung geändert: Das Eintrittsalter in den Öffentlichen Dienst für Frauen wird erhöht, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Ausbildung unterbrechen mussten.
45. Monika Wulf-Mathies war die erste Frau an der Spitze einer DGB-Gewerkschaft: Sie übernahm 1982 den Vorsitz der ÖTV.
46. Erst 1983 erreichte der Frauenanteil im Bundestag wieder das Niveau der Weimarer Republik – 9,8 %.
47. 1986 trat das Bundeserziehungsgeldgesetz in Kraft.
48. Die DDR gehörte in puncto weiblicher Erwerbstätigkeit zu den Spitzenreitern weltweit. Ende der 80er Jahre lag der Anteil der arbeitenden Frauen bei 78,1 Prozent.
49. Allerdings auch hier: ganz überwiegend in den unteren Lohngruppen.
50. 1989 wurden die DFB-Frauen Fußball-Europameisterinnen. Die Prämie: ein Kaffeeservice und ein Bügelbrett. Es soll sich um 1b-Ware gehandelt haben. Was für eine Wertschätzung!
51. Das Namensrecht wurde 1991 umgestaltet. Die Ehefrau muss bei Heirat nicht mehr den Namen des Mannes annehmen.
52. Genutzt wird das bis heute kaum: 8 von 10 Frauen lassen ihren Nachnamen im Standesamt zurück. Nur 5% der Männer wählen den der Frau zum Familiennamen.
53. Kiel vorne: Mit Heide Simonis wurde 1993 erstmals eine Frau Minister-präsidentin in Deutschland.
54. 193 Staaten ratifizierten 1993 die Internationale Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen.
55. 1994 setzte die UNO eine Sonderberichterstatterin zum Thema Gewalt gegen Frauen ein.
56. Eine Frau als General, dafür fand man bei der Bundeswehr keine Worte. Deshalb trug Verena von Weymarn 1994 den Zusatz hinter ihrem Dienstgrad: Generalarzt (w.).
57. 1996 wurde der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bundesweit geregelt.
58. Seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland unter Strafe gestellt.
59. 1999 erkannte die Bundesregierung internationale Beschlüsse an und führte mit dem Gender Mainstreaming die Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtend ein.
Durch die Reform des Erziehungsgeldes (2001) haben auch Väter einen Rechtsanspruch darauf, sich durch Teilzeit an Erziehungsaufgaben zu beteiligen.
61. Dagmar Reim war die erste Frau, die Intendantin einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wurde. Sie übernahm 2003 die Leitung des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
62. Seit 2004 listet das Forbes Magazin jährlich die 100 mächtigsten Frauen der Welt auf. Erste „mächtigste Frau“ war die US-Außenministerin Condoleeza Rice.
63. Rekordhalterin in der Forbes-Liste ist Angela Merkel. Seit 2006 ist sie in jedem Jahr dabei, 11-mal auf Platz 1.
64. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (2006) schafft erstmals einen Rechtsanspruch für alle, die auf Grund z.B. des Geschlechts benachteiligt werden.
65. Die Frauenerwerbsquote in Deutschland liegt bei 73 % du damit über dem EU-Durchschnitt.
66. Aber: Frauen sind oftmals prekär und geringfügig beschäftigt. Bei den Minijobs liegt der Frauenanteil bei 63 %.
67. Unter den Gewerkschaftsmitgliedern liegt der Frauenanteil bei 44 Prozent.
68. 2007 wurde das Bundeserziehungsgeld vom Elterngeld abgelöst.
69. Frauen sind die besseren Autofahrer: Sie fahren ebenso viel wie Männer, verursachen aber nur jeden dritten Unfall.
70. Laut einer Statistik von 2009 machen Firmen mit überdurchschnittlich vielen Chefinnen mehr Profit.
71. Berühmte Frauen müssen nicht immer menschliche Wesen sein. Suzan Bennet verleiht der ersten amerikanischen Apple-Spracherkennung Siri ihre Stimme. Sie beantwortet weltweit alle Fragen.
72. Die deutsche Stimme von Siri kommt von der Hörspiel- und Synchronsprecherin Heike Hagen.
73. Die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen ist seit 2013 erste Frau an der Spitze des Verteidigungsministeriums.
74. Die 17-jährige Malala Yousafzai aus Pakistan erhält 2014 den Friedens-Nobelpreis. Mit 11 Jahren hat sie begonnen, in einem Blog über die Gräueltaten der Taliban in ihrer Heimat zu berichten.
75. In Saudi-Arabien dürfen Frauen seit 2016 Pilotin werden. Autofahren dagegen ist ihnen voraussichtlich erst ab Mitte nächsten Jahres erlaubt.
76. 7,55 Milliarden Menschen leben auf der Welt, davon 3,74 Milliarden Frauen.
77. Alle spielen nach ihrer Pfeife: Bibiana Steinhaus ist die erste Schiedsrichterin im deutschen Profifußball der Männer.
78. Von allen Einwohnern in Deutschland sind 51% Frauen.
79. Nur knapp jeder zehnte Bürgermeisterposten in Deutschland ist von einer Frau besetzt.
Knapp 28 % der Führungskräfte in der deutschen Wirtschaft sind Frauen.
81. Seit 2016 gilt per Gesetz: 30 % aller Aufsichtsratsmandate sollen mit Frauen besetzt werden. Derzeit liegt der Frauenanteil hier bei 20 %.
82. Es gibt sie immer noch, die „weiblichen“ Berufe: Sprechstundenhilfen in Arztpraxen und Kliniken sind zu 99 Prozent Frauen.
83. Dagegen ist keine einzige Baumaschinenführerin bekannt.
84. Und es gibt die Gehaltsunterschiede: Für die gleiche Arbeit verdienen Frauen im Schnitt 21 % weniger als Männer.
85. Seit 2008 gibt es den Equal Pay Day. Er zeigt an, wie viel länger Frauen arbeiten müssen, um so viel zu verdienen, wie Männer bereits am 31. Dezember in der Tasche hatten.
86. In diesem Jahr ist das der 18. März.
87. In Baden-Württemberg verdienen Männer 775 Euro mehr als Frauen.
88. Ganz anders in Brandenburg. Hier verdienen weibliche Vollzeit-Beschäftigte 127 Euro mehr als Männer.
89. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts gehören dem Bundestag 218 weibliche Abgeordnete an – das sind 31 %.
90. Die Wahlbeteiligung von Männern und Frauen war 2017 nahezu gleich.
91. Auch bei der Parteienpräferenz gibt es wenige Unterschiede. Allerdings wird die Union häufiger von Frauen gewählt als von Männern (6,8 Prozentpunkte).
92. Und: Die AfD ist von mehr Männern gewählt worden (7,1 Prozentpunkte).
93. Seit Januar 2018 gilt das Entgelttransparenzgesetz. In Betrieben über 200 Beschäftigten müssen die Entgeltstrukturen offengelegt werden.
94. Die EVG schließt schon seit langem nur geschlechterneutrale und diskriminierungsfreie Tarifverträge ab. Dennoch haben wir uns zu einer kritischen Überprüfung aller unserer Tarifverträge verpflichtet.
95. Rund 22 Prozent der Beschäftigten im Eisenbahnbereich sind weiblich.
96. In der EVG kümmert sich die Bundesfrauenleitung (nicht nur) um frauenpolitische Themen.
97. Eines ihrer Top-Themen: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Männer und Frauen.
98. Der 25. November ist der Tag gegen Gewalt gegen Frauen – leider auch im Transportsektor ist das ein Thema, wie eine aktuelle Studie der ETF zeigt.
99. Die EVG-Bundesfrauenkonferenz hat sich 2017 an „One Billion Rising“ beteiligt – einer internationalen Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen.
100. 2016 hat die EVG ihre Vielfalts-Richtlinie verabschiedet. Darin verpflichten wir uns u.a. zu geschlechterneutraler Sprache und zu einer diskriminierungsfreien Besetzung aller Gremien.