Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist hat begonnen
Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist ab sofort möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.
Buchtipp: „Wie ich den Kampf der Gewerkschaft um die Alterssicherung der Reichsbahner in der Zeit von 1989 bis 2017 erlebt habe." Autor: Manfred Fischer