Die neuen Besoldungstabellen sind da. Diese sind ab dem 1. März 2024 gültig. Damit wird das gute Tarifergebnis im öffentlichen Dienst, das unsere Schwestergewerkschaft ver.di im vergangenen Jahr erzielt hat, wie von uns gefordert zeit- und inhaltsgleich in die Beamt:innen-Besoldung übernommen.
Mit dem Spickzettel zur Versorgung geben wir euch einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Zurruhesetzung. Eine detaillierte Versorgungsauskunft des Dienstherrn kann er allerdings nicht ersetzen. Wir hoffen aber, dass wir euch mit diesem Spickzettel eine sinnvolle Orientierungshilfe im Bereich des Versorgungsrechts geben können.
Hier finden Beamtinnen und Beamte Wissenswertes von A-Z. Dieser Bereich wird regelmäßig erweitert. Weiterführende Informationen sind speziell für Mitglieder der EVG und daher passwortgeschützt.
Hier findest Du alle Ansprechpartner*innen aus dem Bereich Beamtenpolitik und Behörden. Bei Fragen und Anregungen wende Dich bitte an die Kollegin oder den Kollegen.