Die Leiterin der BEV-Dienststelle Mitte, Beate Müller, eröffnete als Vorsitzende die Vertreterversammlung der KVB am 09. Oktober in Davensberg. Sie begrüßte die Präsidentin des BEV, Marie-Theres Nonn, die Abteilungsleiterin der BEV-Hauptverwaltung, Claudia Hamelbeck, die Referatsleiterin, Katharina Rinke, die beide in ihrem Aufgabenbereich auch für die KVB zuständig sind und den Hauptgeschäftsführer der KVB, Eckard Steffin.
Ferner begrüßte sie Cornelius Formen, Hauptversichertensprecher und Vorstandsvorsitzender der KVB, von den Sozialpartnern Frank Briem, Stiftungsfamilie BSW & EWH und Reiner Bieck, DEVK, sowie den Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg, Dr. Risthaus und von der EVG-Zentrale, Joachim Messer sowie weitere Gäste. Vom Besonderen Hauptpersonalrat begleiteten die Kollegen Ulrich Nölkenbockhoff, Martin Sebert und Michael Welon-Neuer, sowie vom Hauptpersonalrat Gerald Horst die Vertreterversammlung, die bis 11. Oktober tagte.
Frau Nonn berichtet über das Projekt KVB 2020 mit dem Ziel, die KVB fit für die Zukunft zu machen. Sie hebt die Mitarbeiter-Qualifizierung, die Weiterentwicklung von IT-technischen Erstattungsverfahren und Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung (PV) hervor. Aufgrund von Umstrukturierungen – wie Zentralisierung der PV in der Bezirksleitung Kassel – müssen Mitarbeiter/innen mit anderen Aufgabeninhalten vertraut gemacht werden und mit der stetig steigenden Komplexität von Versicherungsthemen umgehen können. Zur Lösung von Problemen durch zunehmend mehr ausscheidende und damit fehlende Mitarbeiter/innen bei der KVB sei sie mit dem zuständigen Ministerium (BMVI) in Kontakt. Es fehlen insbesondere Mitarbeiter/innen des gehobenen Dienstes.
Der Hauptgeschäftsführer der KVB, Eckard Steffin, stellt Einzelheiten des Projekts KVB 2020 vor. Die Pflegeversicherung der KVB wird in Kassel angesiedelt. Diese Umstrukturierung wird vsl. im Dezember abgeschlossen sein. Die Pflegeversicherung in Kassel zu konzentrieren hat mehrere Vorteile. Es entstehen auch bei unklaren Sachverhalten kürzere Entscheidungswege. Darüber hinaus wird dadurch die Zusammenarbeit mit „Medicproof“ (ärztlicher Dienst der privaten Pflegeversicherungen) verbessert, da sich deren Mitarbeiter nur noch mit einem Kollegen /einer Kollegin der KVB in Verbindung setzen müssen, wenn es zum Beispiel um die Einstufung in Pflegegrade geht. Außerdem wird eine neue Software im Bereich Pflege installiert und eine entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter/innen muss somit nur noch an einem Standort durchgeführt werden.
Kollege Joachim Messer überbringt die Grüße des Bundesvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes der EVG und spricht in seinem Grußwort Themen zur Gesundheits- und Beamtenpolitik an. Es gab jüngst einen Antrag der Bundestagsfraktion „Die Linke“: Dieser lautet: „Privatversicherte in die GKV überführen“ – und zwar alle. Laut den LINKEN soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Private Krankenversicherung auf medizinisch nicht notwendige Zusatzversicherungen begrenzt. Im Ergebnis soll die private Krankenversicherung (PKV) abgeschafft werden. Die PKV verstoße gegen das Prinzip der Solidarität, das für unser Sozialsystem grundlegend ist. Sie müsse abgeschafft werden, um die Zwei-Klassen-Medizin zu überwinden – so die LINKEN. Das Nebeneinander von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV sei die Ursache für den ungleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Hierzu führte der Bundestagsausschuss für Gesundheit am 23. September eine öffentliche Anhörung durch. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Kluckert von der Universität Wuppertal stellt dazu fest:
Das geforderte Modell einer Bürgerzwangsversicherung unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Das klassische Bild ist insbesondere dadurch geprägt, dass die Sozialversicherung auf einen Teil der Bevölkerung begrenzt ist. Dieses Merkmal wird von dem im Antrag der Linken geforderten Versicherungsmodell verfehlt. Das geforderte Versicherungsmodell erfasse die gesamte Bevölkerung. Mit der Einbeziehung von Selbständigen und von Beamten verabschiedet es sich vollends vom traditionellen Bild der Sozialversicherung. Im Ergebnis ist das im Antrag verfolgte Versicherungsmodell keine „Sozialversicherung“ im Sinne des Grundgesetzes.
Ferner ist die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit bei Beamt*innen ein nicht herauslösbarer Bestandteil der beamtenrechtlichen Besoldung und Versorgung. Sie berührt das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Beide sind verfassungsrechtlich als hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Grundgesetz geschützt (Art. 33 Abs. 5 GG).
Auch Universitätsprofessor Dr. Helge Sodan, Freie Universität Berlin, stellt fest: Die Forderung nach Abschaffung der privaten Krankheitsvollversicherung ist mit verfassungsrechtlichen Vorgaben unvereinbar.
Was sagt unser Dachverband, der DGB dazu?
Für manche Beamt*innen ist das Prozedere der Beihilfeerstattung – Vorleistung teils erheblicher Summen, Antragstellung, u.U. lange Bearbeitungszeiten – belastend. Der DGB erhält daher Nachfragen, ob auch eine GKV-Versicherung mit hälftigem Beitragszuschuss durch den Dienstherrn möglich sei. Einige Bundesländer (Hamburg, Bremen, Thüringen) haben für ihre Landesbeamt*innen die sogen. „pauschale Beihilfe“ eingeführt – als Wahlmöglichkeit zur GKV mit hälftigem Beitragszuschuss durch den Dienstherrn. Der Bund sollte sich ebenfalls auf diese freiwillige Lösung einlassen. Die EVG setzt sich weiterhin für den Bestand der KVB im Sinne der Versicherten ein. Grundsätzlich handelt es sich um ein leistungsfähiges KV-System.
Beamtenbesoldung: Geplante Kürzungen sind vom Tisch
Unser Druck hat sich ausgezahlt: Die geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag für Beamte sind vom Tisch. Eine positive Nachricht für viele unserer Mitglieder. EVG und DGB hatten massive Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. Denn die zunächst geplante Halbierung des sogenannten Verheiratetenzuschlags hätte insbesondere für lebensältere Beamt*innen und Pensionär*innen Nachteile gebracht. Das war für uns nicht akzeptabel. Nach dem aktuellen Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes sind die ursprünglich geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag herausgenommen.
KVB-Geschäftsbericht 2018 kurz gefasst
Der umfangreiche Geschäftsbericht 2018 der KVB wird in Kürze auf der Website der KVB (www.kvb.bund.de) unter „Krankenversorgung“ / „Wir über uns“ eingestellt.