Aufsichtsratswahlen: Wie funktioniert die Wahl?

Im Frühjahr 2025 werden die Aufsichtsräte im DB-Konzern gewählt. Sie haben eine wichtige Rolle, denn sie kontrollieren die Vorstände. 280 haupt- und ehrenamtliche Kolleg:innen kandidieren für die EVG.

Dabei ist der mitbestimmte Aufsichtsrat von einem drittelbeteiligten Aufsichtsrat zu unterscheiden. Zunächst informieren wir über die Wahl eines mitbestimmten Aufsichtsrats.

Wir erklären die wichtigsten Fakten zur Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz.

Was ist ein mitbestimmter Aufsichtsrat?

Ein mitbestimmter Aufsichtsrat ist in Unternehmen ab 2.000 Beschäftigten dazu da, den Vorstand/die Geschäftsführung zu kontrollieren. Er hat damit unmittelbaren Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheidungen.

Sind das also die mit den Anzügen? 

Nicht nur. Ein Aufsichtsrat besteht – abhängig von der Größe des Unternehmens - aus 12 bis 20 Mitgliedern. Genau die Hälfte davon wird von den Beschäftigten gewählt. Das sind z. T. hauptamtliche Gewerkschafter:innen, aber vor allem Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens. Sie stellen die Arbeitnehmer-Bank. Die anderen Mitglieder stellen die Anteilseigner-Bank (Eigentümer) und werden u. a. von anderen Konzernen oder aus der Politik entsandt.

Und so funktioniert die Wahl bei der Deutschen Bahn

(**): DB AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Cargo AG, DB InfraGO AG, DB Fahrzeuginstandhaltung, DB Services GmbH, DB Vertrieb GmbH, DB Schenker AG.

Warum sollte man an der Wahl teilnehmen?

Ein mitbestimmter Aufsichtsrat lohnt sich für die Beschäftigten. Er kann Einfluss nehmen auf Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Arbeitsplatzsicherheit betreffend. Unternehmensentscheidungen, die möglicherweise nachteilig für die Beschäftigten wären, können so verhindert werden.

Aufsichtsrat zu sein, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Für Fehlentscheidungen kann man haftbar gemacht werden. Aufsichtsrät:innen bekommen dafür eine finanzielle Entschädigung („Tantiemen“). Die EVG-Kolleg:innen, die von euch gewählt werden, behalten davon nur einen Teil, denn sie verpflichten sich, an die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) bzw. an unsere Bildungsgesellschaft EVA abzuführen. Damit werden Seminare finanziert bzw. die Arbeit der Aufsichtsräte durch die HBS unterstützt.

Das Wahlverfahren Drittelbeteiligungsgesetz

Weitere oben haben wir über das Verfahren zur Wahl mitbestimmter Aufsichtsräte informiert. Daneben werden aber auch in der DB Aufsichtsräte nach dem sog. Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.

Dieses gilt für Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten* und ermöglicht zwar die Mitsprache der Beschäftigten, aber keine echte Mitbestimmung.

Denn: Die Beschäftigten können nur ein Drittel der AR-Mitglieder wählen, also eines im 3-er Aufsichtsrat, zwei in einem 6-er Gremium etc. Der größere Teil (2/3) wird durch die Anteilseigner-Seite besetzt.

Daneben gibt es ein paar Besonderheiten:

  • Es gibt keine Listen. Sondern es gilt: Personenwahl!
  • Die Wahlvorschläge dürfen von den Betriebsräten eingereicht werden, vom GBR, vom KBR – aber auch von allen wahlberechtigten Arbeitnehmenden, sofern sie ausreichend Stützunterschriften sammeln
  • Namensvorschläge werden alphabetisch auf dem Stimmzettel aufgelistet
  • Wahlberechtigte können maximal so viele Personen ankreuzen, wie Plätze zu vergeben sind

Übrigens: auch die Beschäftigten dieser Unternehmen wählen gleichzeitig ihre Delegierten für die Wahl des Konzern-Aufsichtsrates!

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* Bei der DB sind das unter anderem: DB Energie GmbH, DB Dialog GmbH, DB Systemtechnik GmbH, DUSS mbH, OVF –OmnibusFranken GmbH, RVO–RV Oberbayern GmbH, SBG– SüdbadenBus GmbH, RBO–Regionalbus Oberbayern GmbH und die PSU GmbH (Projekt Stuttgart-Ulm)