Nach dem entschiedenen Nein der EVG-Betriebsräte zu dem vom Arbeitgeber vorgelegten Interessenausgleich bei DB Cargo gibt es nun doch eine Vereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
„Der in der vergangenen Woche in der Einigungsstelle vorgelegte Interessensausgleich ist an Stellen, die unseren Betriebsräten wichtig sind, noch einmal verändert worden, das hat die Grundlage für eine kritische Neubewertung möglich gemacht", stellt der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, Jörg Hensel, fest.
So werde in der Gesamtbetriebsvereinbarung nun erstmals ein „gemeinsames Verständnis" festgeschrieben, zu dessen vorrangigen Schwerpunkten die Themen "Qualität, Wachstum, Produktivität und Beschäftigung" zählen. Entsprechend seien die von DB Cargo zu erreichenden Ziele benannt worden. Diese seien: den Volumenrückgang der vergangenen Jahre zu stoppen, wirtschaftliche Wachstumspotentiale zu identifizieren und zusätzlichen Umsatz- und Ergebnisertrag zu generieren.
Es zeichnet unsere Betriebsräte aus, dass sie in der jetzigen Vereinbarung, auch unter schwierigen Umständen, ihren Einfluss gewahrt und damit die Möglichkeiten der Mitbestimmung verteidigt haben.
In diesem Zusammenhang stellte Klaus-Dieter Hommel fest, dass der Cargo-Vorstand offensichtlich verstanden habe, dass er nicht gegen die Beschäftigten und deren Interessenvertreter arbeiten kann. „Damit war der harte Kurs unserer Betriebsräte erfolgreich", so Hommel.
Einer der Punkte, die den Betriebsräten besonders wichtig war, führt der GBR-Vorsitzende Jörg Hensel an: „Wir haben unter anderem durchgesetzt, dass Versetzungen mit Arbeitsortswechsel nur mit Zustimmung der Betroffenen stattfinden werden; diese erfolgen im Bereich von Vertrieb und Produktion in den nächsten zwei Jahre allein auf freiwilliger Basis. Gegen den Willen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht da gar nichts mehr“, stellte er fest.
Und: „Wir haben erreicht, dass im laufenden Jahr nicht mehr als die vorgegebenen 350 Stellen abgebaut werden können. Durch den von der EVG abgeschlossenen Demografie-Tarifvertrag hat jeder Betroffene aber die Chance auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen“, so der GBR-Vorsitzende. Zugleich gelte weiterhin, dass der Arbeitgeber seine Pläne nicht so einfach umsetzen könne. Jede Maßnahme müsse sich in der Praxis bewähren. Andernfalls hätten umgehend Gespräche mit dem Betriebsrat über nötige Veränderungen zu erfolgen.
„Mit der Zustimmung zu dem jetzt modifizierten Interessenausgleich ist kein Ja zu den vom Cargo-Vorstand vorgelegten Umstrukturierungsplänen verbunden. Wir als EVG lehnen das Konzept, das den Güterverkehr reduziert und auf Stellenstreichungen setzt, weiterhin entschieden ab", stellte Klaus-Dieter Hommel abschließend klar. „Die jetzt getroffene Vereinbarung beschreibt nun aber exakt die Prozesse, die angestoßen werden sollen und auf deren Einhaltung unsere Betriebsräte genau achten werden“.