Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung: Unsere Leistungen

Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung

Mit der Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung sind unsere Mitglieder „Rund um die Uhr“ gegen die Folgen eines Unfalls versichert, ganz gleich, ob der Unfall in der Freizeit oder in der Ausübung des Berufes passierte. Der Versicherungsschutz umfasst auch Arbeits- und Dienstunfälle sowie Wegeunfälle, d.h. Unfälle bei direkten Fahrten vom und zum Arbeitsplatz.

Die Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung ist in unserer Satzung unter § 11 geregelt.

1. Für die Mitglieder der EVG bestehen eine Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung. Die Bedingungen und Leistungen ergeben sich aus den mit den Versicherungsträgern abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträgen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Mitglieder, die mindestens drei Monate der EVG angehören und Beiträge nach § 8 zahlen. § 4, Buchstabe B, Ziffern 3 und 4 sind zu berücksichtigen.

Die Wartezeit von drei Monaten wird auch durch Übertritt gemäß § 4 der Satzung anzurechnende Mitgliedschaftszeiten erfüllt. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag mehr als zwei Monate in Verzug sind, haben keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Es werden folgende Versicherungsleistungen gewährt:

Freizeit-Unfallversicherung

1. Eine Invaliditätsleistung

in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes, mindestens jedoch 1.300,00 €, als einmalige Kapitalentschädigung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil; für Rentner (einschließlich Mitglieder im Vorruhestand) und Ruhestandsbeamte ist eine Invaliditätsentschädigung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und Vollbeiträge entrichten;

2. Ein Unfallkrankenhaustagegeld

bis zum 30-fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung darf der Betrag von 60,00 € nicht überschritten werden. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Unfallkrankenhaustagegeldes ist, dass der Versicherte wegen eines außerberuflichen Unfalls mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus Aufnahme gefunden hat.

Unfallkrankenhaustagegeldes wird während eines Zeitraumes von längstens zwei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.

Unfallkrankenhaustagegeldes entfällt bei dem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

3. Eine Todesfallleistung

in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.

Für die Inanspruchnahme der Freizeit-Unfallversicherung meldet euch bitte telefonisch in eurer Geschäftsstelle oder beim Zentralen Mitgliederservice unter +49 30 424390-46.

Im Einzelnen und im Übrigen gelten für die Freizeit-Unfallversicherung der Gruppenversicherungsvertrag und die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, wie sie auch aus dem Mitglied ausgehändigten Versicherungsausweis ersichtlich sind.

Berufs-Unfallversicherung


1. Eine Invaliditätsleistung

in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes, mindestens jedoch 1.300,00 € als einmalige Kapitalleistung bei Vollinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil.

2. Ein Unfallkrankenhaustagegeld

bis zum 30-fachen des Monatsbeitrages des Mitgliedes als einmalige Leistung, höchstens jedoch 60,00 € pro Tag der stationären Behandlung. Mehrere Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles werden als zusammenhängender Aufenthalt gewertet. Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden je als ein Kalendertag gerechnet. Unfallkrankenhaustagegeld wird während eines Zeitraumes von längstens zwei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Unfallkrankenhaustagegeld entfällt bei dem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

3. Eine Todesfallleistung

in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes.

4. Eine Kurkostenbeihilfe

bis zu 1.000,00 € wird gezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren (vom Unfalltage an gerechnet) wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt wurde.

5. Eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Bei sehr schweren Unfallverletzungen zum Beispiel Querschnittslähmung, Amputation von Hand oder Fuß, schwerer Schädel-Hirn-Verletzung, schweren Brüchen oder gewebezerstörenden Schäden an inneren Organen, schweren Verbrennungen oder Erblindung beziehungsweise hochgradige Sehbehinderung erhält der Betroffene eine Sofortleistung in Höhe von 2.000,00 €.

6. Zahnersatz- und Behandlungskosten

 Fallen infolge eines beruflichen Unfalls Zahnersatz- und Behandlungskosten bei Schneide- und Eckzähnen an, werden diese bis zu 300,00 € übernommen.

Im Einzelnen und im Übrigen gelten für die Berufs-Unfallversicherung der Gruppenversicherungsvertrag und die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

Ein Anspruch auf Leistungen aus den Gruppenversicherungen besteht nur dann, wenn kein Anspruch auf andere vergleichbare Leistungen auf Grund eines Tarifvertrages besteht.

Versichert sind ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft EVG, die nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Sozialsicherungs-Tarifvertrag-TV) oder eines Tarifvertrages erfasst sind bzw. werden, der Leistungen gewährt, die den Leistungen dieses Gruppenversicherungsvertrages entsprechen.

Als Monatsbeitrag des Mitgliedes gilt der Durchschnittsbeitrag, der sich aus den letzten, vor dem Unfall geleisteten drei Monatsvollbeiträgen ergibt.

Verhaltensregeln im Schadensfall

Um Ansprüche aus der Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung zu sichern und nachweisen zu können, ist es dringend erforderlich, sich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben. Der Arzt ist dabei darauf hinzuweisen, dass bei ihm möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen angefordert wird.

Jeder Unfall, der sich während der Freizeit, der Arbeit oder des Dienstes sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignet, ist unverzüglich der zuständigen Geschäftsstelle der EVG anzuzeigen, wenn durch den Unfall
a) ein Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden bewirkt wird (gilt nur für Freizeit-Unfallversicherung);
b) eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) eintritt oder befürchtet werden muss
oder
c) der Tod eintrat.

Ansprüche auf Invaliditätsleistung müssen spätestens innerhalb einer Frist von 15 Monaten ab Unfalltag geltend gemacht werden. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Die Fristversäumnis hat grundsätzlich den Rechtsverlust zur Folge.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei der Geschäftsstelle der EVG.

Wie kann ich einen Freizeit-Unfall bei der EVG geltend machen?

Für die Inanspruchnahme der Freizeit-Unfallversicherung sowie der Berufs-Unfallversicherung musst Du Dich bei Deiner zuständigen Geschäftsstelle (Kontaktdaten findest Du auf Deinem Mitgliedsausweis) oder beim Zentralen Mitgliederservice (Telefon: 030 424390-46) melden. Das Ausfüllen eines Antragsformulars entfällt seit dem 01.01.2019.

Wenn Du einen Berufs-Unfall erlitten hast und nicht dem Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Sozial-Sicherungs-Tarifvertrag) unterliegst, gilt die gleiche Vorgehensweise wie bei einem Freizeit-Unfall.

Die Kolleginnen und Kollegen der EVG nehmen Deine Unfallmeldung auf und werden diese zur weiteren Bearbeitung an die DEVK weiterleiten. Die nachfolgende Kommunikation bzw. der Schriftwechsel erfolgt ausschließlich mit der DEVK.

Für weitere Fragen stehen unseren Mitgliedern die Kolleginnen und Kollegen in allen Organisationsstellen gern zur Verfügung.

Infos und Downloads

DEVK Zentrale
Gruppe Unfall 8950
Riehler Straße 190
50735 Köln
Gruppenvertrag zur Freizeit-Unfallversicherung