EVG-Mitglieder sind fein raus. Sie können es sich leisten, Ihre Rechte geltend zu machen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Kostenrisiko in genehmigten Rechtsschutzverfahren trägt die EVG. Der berufliche Rechtsschutz umfasst Arbeits-, Sozial- und Disziplinarverfahren ebenso wie Straf- und Zivilverfahren, soweit die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Berufs- oder Dienstverhältnis stehen.
Ein Beispiel:
In einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren entstehen unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird, bei einem Bruttoverdienst im Monat von 2.000,00 € und durchgeführter Beweisaufnahme vom Kläger selbst aufzubringende Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 €. Für ein Berufungsverfahren sind unter den genannten Voraussetzungen ca. 2.000,00 € zu veranschlagen. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Darüber hinaus können sich EVG-Mitglieder – nach Absprache mit der zuständigen EVG-Geschäftsstelle – durch ca. 150 DGB-Rechtsschutz Büros in allen beruflichen und dienstlichen Rechtsfragen kostenlos beraten oder vor den jeweiligen Gerichten vertreten lassen.
Grundsätzliche Rechtsfragen, die Arbeitnehmerinteressen und deren Familien berühren, bis hin zu Musterverfahren oder den Gang zum Bundesverfassungsgericht sind im "Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht", einer Einrichtung der DGB Rechtsschutz GmbH, in besten Händen.