Im Bereich der Familienpolitik treten 2021 einige Neuerungen und Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Erhöhung Kindergeld:
Das Kindergeld wird zum neuen Jahr um 15 Euro pro Kind erhöht. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung wurde noch einmal nach oben angepasst:
Erhöhung Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlug wird zum Jahresbeginn um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat/Kind angehoben.
Beim Kinderzuschlag handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt ihrer Kinder. Außerdem hängt der Anspruch auf den Zuschlag von den Wohnkosten, der Personenanzahl im Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ob ein Anspruch besteht, kann mit dem „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Arbeitsagentur vorab geprüft werden.
Auch der Grundfreibeitrag, der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigen für das Veranlagungsjahr 2021. Die ursprünglich vorgesehen Erhöhungen wurden vor der Gesetzgebung noch einmal nach oben angepasst. Für das Jahr 2022 ist zudem jetzt schon eine weitere Erhöhung vorgesehen.
Auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder Anspruch, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen (oder keinen regelmäßigen) Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.
Zum 1. Januar 2021 ist eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses angesetzt:
Weitere Informationen gibt es auf der Seite "Familienpolitik und Frauen". Kontakt zu EVG Familienpolitik und Frauen: Familienpolitik_und_Frauen@evg-online.org