Der DGB stellt das Jahr 2024 und den Internationalen Frauentag am 8. März unter das Motto „Frauen wählen“. Denn bei den Wahlen 2024 geht es nicht nur darum, dass Frauen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe gewählt werden und ihr Wahlrecht wahrnehmen - sondern auch um die bewusste Entscheidung für Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe.
Wir als Gewerkschafter:innen müssen uns entschieden gegen alle wenden, die nicht hinter unseren Werten wie Demokratie und Solidarität stehen und Gleichstellung und Frauenrechte gefährden“, so die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay.
„In Zeiten wie diesen kommt es darauf an, dass wir als Gewerkschaft weiterhin für alle Kolleg:innen streiten“, unterstrich Nadja Houy, Vorsitzende der Bundesfrauenleitung. „Gleichstellung und Vereinbarkeit sind kein Luxus, mit dem wir uns nur beschäftigen, wenn genug Zeit und Geld da sind. Der Kampf hierfür bleibt für uns selbstverständlich."
Gleichstellung und Vereinbarkeit sind kein Luxus, mit dem wir uns nur beschäftigen, wenn genug Zeit und Geld da sind.
Wir kämpfen weiter für eine echte Beteiligung von Frauen in allen Lebensbereichen. Sei es z. B. beim Abkommen „Women in Rail“ (Frauen bei der Eisenbahn), das bis Ende des Jahres umgesetzt werden muss und europaweit für mehr weibliche Beschäftigte in unserem Organisationsgebiet sorgen soll. Wir als EVG müssen diesen Kolleginnen in Deutschland eine gewerkschaftliche Heimat bieten.
Aber auch wir innerhalb der EVG wollen nicht hinten anstehen, wenn es darum geht, mehr Frauen zu gewinnen, sichtbarer zu machen und echte Gleichberechtigung zu erreichen. Die Bundesfrauenleitung hat hierzu schon die letzten Jahre Veränderungen auf den Weg gebracht.
Wir müssen alle zusammen noch aktiver werden. „Das schaffen wir alles nur gemeinsam. Daher wollen wir euch allen für euer Engagement in der EVG danken. Das ist nicht selbstverständlich. Wir sind und bleiben eine Mitmach-Gewerkschaft“, so Ingenschay.
Der Internationaler Frauentag (englisch International Women’s Day), wird weltweit jährlich am 8. März begangen. Erstmals fand er am 19. März 1911 statt, 1921 wurde das Datum endgültig auf den 8. März gelegt. Inzwischen ist der 8. März auch in zwei Bundesländern gesetzlicher Feiertag, in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern.