Am 19. November ist „World Toilet Day“ („Welttoilettentag“). Seit mehr als 20 Jahren macht dieser internationale Aktionstag auf das Recht aufmerksam, dass wir alle ein Anrecht auf menschenwürdige sanitäre Bedingungen haben.
Weltweit leben laut Vereinten Nationen immer noch 3,5 Milliarden Menschen mit unzureichenden, schmutzigen, unhygienischen oder nicht vorhandenen Sanitäranlagen, die die Gesundheit gefährden und die Umwelt verschmutzen.
In der Bundesrepublik ist die allgemeine Situation weniger besorgniserregend als in vielen anderen Ländern. Aber insbesondere in der Arbeitswelt gibt es auch in Deutschland noch viel zu tun.
„Ganze Berufszweige haben teilweise keinen ausreichenden Zugang zu Sanitäranlagen, so unter anderem bei Bussen, Straßenbahnen, im (Gleis)bau und auch bei den Lokführer:innen. Das liegt teils an abweichenden gesetzlichen Vorgaben, aber natürlich auch an mangelhafter Umsetzung“, so Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende.
Hinweis: Informationen zu den Vorgaben findet ihr beispielsweise im Aushang anbei.
Ganze Berufszweige haben teilweise keinen ausreichenden Zugang zu Sanitäranlagen.
„Teilweise trinken Kolleg:innen in zwei Tagen nur einen halben Liter Wasser während der Arbeit. Damit wird die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Das kann und darf nicht sein, die Arbeitgeber:innen vernachlässigen hier ihre Fürsorgepflicht“, schildert Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung als eines von vielen Beispielen.
Wer seinen Harndrang regelmäßig zurückhalten muss, schädigt die Blase und kann bestehende Erkrankungen verschlimmern. Insbesondere bei akuten oder chronischen Erkrankungen, bei einer Schwangerschaft und während der Menstruation sind Kolleg:innen besonders von einer unzureichenden Versorgung, weiten Wegen oder zu kurzen Pausen betroffen.
Das kann und darf nicht sein, die Arbeitgeber:innen vernachlässigen hier ihre Fürsorgepflicht.
Vor Ort kann hier aber einiges erreicht werden. Es gibt Vorgaben, die eingehalten werden müssen und die Interessenvertretungen haben durch das Betriebsverfassungsgesetz durchaus Möglichkeiten aktiv zu werden.
„Wenn wir die Berufe im Eisenbahnsektor attraktiver machen wollen, dann ist der uneingeschränkte Zugang zu Sanitäranlagen ein Muss!“, sagt Nadja Houy zum Abschluss. „Dies ist nur ein Baustein gegen den Fachkräftemangel, aber ein sehr wichtiger.“
Hinweis: (Fehlende) Sanitäranlagen können z.B. auch Teil einer mitbestimmten Gefährdungsbeurteilung sein.
Über ein aktuelles Beispiel für Veränderungen direkt vor Ort beim Thema Sanitäranlagen berichten wir auch demnächst in der imtakt.
Mitglieder können hier das PDF BetrVG Sanitäranlagen herunterladen. Bitte logge dich dazu ein und rufe die Seite anschließend erneut auf. Dann erscheint der Download-Link.