Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, beim Studium der deutschen Geschichte, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus, stößt man auf unglaubliche Fälle, die jedoch damals „Tagesgeschäft“ waren:
Hier ein Beispiel für viele.
„Im Namen des Deutschen Volkes“in der Strafsache gegen den Regierungsrat Dr. jur. Theodor Korselt, geboren am 24.11.1892, zurzeit in Untersuchungshaft wegen Wehrkraftzersetzung hat der Volksgerichtshof, erster Senat, aufgrund der Hauptverhandlung vom 23. August 1943 (es folgen die Namen der Richter) für Recht erkannt:
Theodor Korselt hat in Rostock in der Straßenbahn kurz nach der Regierungsumbildung in Italien gesagt, so müsse es hier auch kommen, der Führer müsse zurücktreten, den siegen könnten wir ja nicht mehr und alle wollten wir doch nicht bei lebendigem Leibe verbrennen.
Das Urteil: Er hat seine Ehre für immer eingebüßt und wird mit dem Tode bestraft.
An Perfidität nicht zu überbieten:
Noch vor der Vollstreckung des Todesurteils erhielt der Verurteilte eine Kostenrechnung des Volksgerichtshofs über knapp 750 Reichsmark. Darin enthalten zum Beispiel die Gebühr für die Todesstrafe, Postgebühren, Rechtsanwaltsgebühren, Haftkosten, Kosten für die Untersuchungshaft, Kosten der Strafvollstreckung, Vollstreckung des Urteils und Porto für die Übersendung der Kostenrechnung.
Fazit: So wurde damals generell Verfahren. AfD hin, Querdenker her, wir müssen wachsam sein und mit allen Mitteln unsere Demokratie verteidigen. Wir wollen doch nicht, dass wieder solche Menschen in Deutschland an die Macht kommen oder?
Friedrich Rewinkel
Sprecher EVG Geschichte
Geschichte@evg-online.org