Dein Unternehmen
In der Urabstimmung haben sich 52,3 % der Teilnehmenden für die Annahme der Schlichtungsempfehlung ausgesprochen. Hier siehst du, was dieser Abschluss für deinen Betrieb bedeutet.
DB Services GmbH IFM/FZR/VD
DB Services: Klarere Struktur, mehr Geld für alle!
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen auch deutliche Verbesserungen bei den Beschäftigten der DB Services IFM/FZW/VD an.
- Vor allem werden die Regionen auf jeweils drei Tabellen deutlich vereinfacht und darauf kommt eine Entgelterhöhung. In allen Bestandstabellen (T, K, G, F, VD) wird es nur noch maximal drei Tarifgebiete geben. Bisher gibt es bis zu acht! Dieser Flickenteppich hat jetzt ein Ende!
- Dabei erleidet niemand Einbußen! Es profitieren alle.
- Die Zulagen steigen: Alle dynamischen Zulagen, die üblicherweise mit dem prozentualen Wert aus dem Tarifergebnis angepasst werden, steigen bei IFM/FZR/VD zum 1. Dezember 2023 um 8 %. Zulagen, die in einem Prozentsatz vom Stundenlohn berechnet werden, werden automatisch mit dem erhöhten Stundensatz neu berechnet.
- Die neue Struktur kommt zum 1. Dezember 2023.
- Und bereits im Oktober gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichspauschale von 2.850 Euro.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Services GmbH TDL
DB Services TDL: Deutlich mehr Entgelt, höhere Zulagen
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen auch deutliche Verbesserungen bei den Beschäftigten der DB Services TDL an.
- Bereits im Oktober 2023 gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro.
- Die Entgelte steigen in zwei Stufen um insgesamt 410 Euro: zum 1. Dezember um 200 Euro und zum 1. August 2024 um 210 Euro.
- Mit Wirkung zum 31.03.2025 werden die Tabellen „S“ und „T“ an die Funktionsgruppen angeglichen, die eine strukturelle Anpassung erhalten. Das bedeutet insgesamt in den S-Tabellen eine durchschnittliche Erhöhung um 15,6 %, bei den T-Tabellen um 15,2 %.
- Die Zulagen werden zum 1. Dezember 2023 und zum 1. August 2024 jeweils um 4 % erhöht.
Was das in Zahlen bedeutet, seht ihr im Anhang.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Regio Busgesellschaften
Busgesellschaften sind mit dabei!
Es bleibt dabei, dass auch die Beschäftigten der Busgesellschaften 410 Euro in zwei Schritten mehr bekommen. Wir haben verhindert, dass die Busgesellschaften aus dem Gesamt-Abschluss herausgelöst werden.
Bestandsbeschäftigte bekommen also im Dezember 2023 200 Euro mehr und ab 1. August 2024 210 Euro mehr. Bereits im Oktober 2023 gibt es die Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro.
Wir mussten dafür Kompromisse machen. Zum einen wird die Arbeitszeit kollektiv um eine Stunde erhöht. Zum anderen bekommen neu eingestellte Kolleg:innen eine prozentuale Entgelterhöhung:
- für Anlerntätigkeiten 12 % mehr in zwei Schritten von jeweils 6 %
- für Facharbeiter 10 % mehr in zwei Schritten von jeweils 5 %
- für Tätigkeiten mit Bachelor-/Masterabschluss 8 % mehr in zwei Schritten von jeweils 4 %
Zulagen erhöhen sich durch prozentuale Regelungen in Haustarifverträgen.
Die Arbeitszeiterhöhung wird bereits ab dem 01.11.23 wirksam. Die 410,- Euro werden 12 Mal / Jahr gezahlt, also auch in den Busunternehmen, die 13-fache Zahlungen haben. Diese Regelung gilt auch bei Schienenverkehrsunternehmen. Wir machen solche Vereinbarungen nicht gerne. Wir mussten aber leider erkennen, dass eine Durchsetzung unserer Forderungen in vollem Umfang die Busgesellschaften wirtschaftlich überfordern würde. Ihr bleibt dabei, das ist das Wichtigste.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
DB Zeitarbeit GmbH
DB Zeitarbeit bleibt dabei!
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen auch deutliche Verbesserungen bei den Beschäftigten der DB Zeitarbeit an.
- Die Tabellen werden erhöht und es werden zwei neue Entgeltgruppen geschaffen, die VG 1 als neue Unterste und die VG 8 als neue Oberste.
- Bei 39 Stunden Einsatz pro Woche bedeutet das ein Plus von mehr als 400 Euro! Das sind zwischen 14 % und 25 % mehr.
- Die Jahressonderzahlung wird von 1.000 Euro auf 1.330 Euro angehoben, also um 33 %!
- Die Zulagen werden im Dezember 2023 um 8 % angehoben.
- Auch die Branchenzuschläge steigen – nach dem 31. März 2025. Und zwar prozentual um die Erhöhung der Stundenentgelte, die wir in der nächsten Tarifrunde vereinbaren werden.
- Mitarbeiter:innen, die nicht entliehen sind, werden nach der Funktionsgruppe 6 entlohnt.
- Bereits im Oktober 2023 gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichspauschale von 2.850 Euro.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
DB Fahrwegdienste GmbH
DB Fahrwegdienste: Aus sechs mach eins!
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen deutliche Verbesserungen an – auch bei DB Fahrwegdienste.
- So ist vor allem Schluss mit dem Flickenteppich an Entgelttabellen: Ab dem 01.12.2023 gibt es nur noch EINE Tabelle. Das bedeutet für die Kolleg:innen durchschnittliche Zugewinne pro Region von 509 bis zu 1.090 Euro! In der Spitze bedeutet das fast 47 % mehr Geld!
- Das Leistungsentgelt Rufbereitschaft sowie die Jährliche Zuwendung werden auf das Niveau der höchsten Tarifregion angehoben.
- Alle weiteren arbeitszeitbezogenen Zuschläge steigen ebenfalls durch die Erhöhung der Stundenlöhne und die Verschmelzung auf künftig nur noch eine Tabelle.
- Und bereits im Oktober gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichspauschale von 2.850 Euro.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
DB Sicherheit GmbH
DB Sicherheit: Aus acht mach eins – ergibt im Schnitt 26,7 % mehr!
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen deutliche Verbesserungen an – auch bei DB Sicherheit.
- So ist vor allem Schluss mit dem Flickenteppich an Entgelttabellen: Es gibt künftig nur noch EINE Tabelle. Das bedeutet für die Kolleg:innen zum
- 1. Dezember 2023 eine absolute Erhöhung um durchschnittlich 763,83 Euro, das sind 26,7 %!
- Arbeitszeitbezogene dynamische Zulagen sowie die Jährliche Zuwendung werden auf das Niveau der höchsten Tarifregion angehoben und zum 01.12.2023 um 8 % erhöht.
- Bereits im Oktober 2023 gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichspauschale von 2.850 Euro.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
Nachwuchskräfte
Auch Nachwuchskräfte bekommen mehr
So wird die Ausbildungs- bzw. Studienvergütung um 205 Euro in zwei Schritten (Dezember 2023 und August 2024) erhöht. Auch bekommen Nachwuchskräfte eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.425 Euro.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf 3 Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
DB Kommunikationstechnik GmbH
DB KT: Deutlich mehr Entgelt, höhere Zulagen
In diesem Pakt steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen auch deutliche Verbesserungen bei den Beschäftigten der DB Kommunikationstechnik an.
- Die Entgelte steigen zweimal: zum 1. Dezember 2023 um 200 Euro, zum 1. August 2024 um 210 Euro -> insgesamt also 410 Euro, das bedeutet im Schnitt einen Gehaltszuwachs von 11,4 %
- Schon im Oktober 2023 gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro
- Die dynamischen Zulagen steigen im Dezember 2023 und im August 2024 um jeweils 4 %
- Entgelterhöhungen werden in Zukunft auch oberhalb des Zentralwertes voll weiter gewährt. Die Regelung, dass nur der Betrag des Zentralwertes erhöht wird, entfällt.
- Die Beträge für die Rufbereitschaft werden angepasst – die Entgeltgruppe, die in der Regel Rufbereitschaft macht, ändert sich
- Die Beträge zum LRE 1 bis 3 in § 51a TV KT werden mit Wirkung vom 01. April 2023 wie folgt angepasst:
Bisherige Grundlage EGr L 4 - Neu: Zukünftige Grundlage EGr L 5 (Basis derzeit gültige Entgelttabelle)
LRE 1 - 61,57 € - Neu 66,60 €
LRE 2 - 38,48 € - Neu 41,63 €
LRE 3 - 23,09 € - Neu 24,98 €
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Dialog GmbH
DB Dialog: Mehr Geld, bessere Struktur!
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht. Es kommen deutliche Verbesserungen an – auch bei DB Dialog.
- Bereits im Oktober gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichspauschale von 2.850 Euro.
- Es gibt eine deutliche Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2023
• dabei werden die TG 5 bis 9 strukturell neu gefasst
• die volle Anpassung der Tabelle erfolgt dabei für DB Dialog in einem Schritt - Das Mindestentgelt in der Basis-Entgelttabelle beträgt rechnerisch 14,00 EUR/h (oder mehr)
Was das in Zahlen bedeutet, seht ihr im Anhang.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Fernverkehr AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Der TV EXPRESS Fernverkehr und der UmsatzTV Fernverkehr werden unverändert wieder in Kraft gesetzt. Beide sind kündbar zum Jahresende 2024.
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
S Bahn Hamburg GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.Außerdem:
- Der TV EXPRESS S-Bahn Hamburg wird unverändert wieder in Kraft gesetzt - dieser ist kündbar zum Jahresende 2024.
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Gastronomie GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Engineering & Consulting GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Energie GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Systel GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Netz AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Station&Service AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Regio AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB RegioNetz Verkehrs GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Vertrieb GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB Cargo AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
Deutsche Bahn AG
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
DB JobService GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Unsere Kolleginnen und Kollegen haben im Dezember 2023 4 Prozent mehr Lohn bekommen und bekommen noch einmal 4 Prozent mehr im August 2024. Der Arbeitgeber hat sich in den Tarifverhandlungen strikt geweigert, die Lohnerhöhung, die die EVG ansonsten bei der DB AG verhandelt hat, auch auf seine Beschäftigte zu übertragen. In der Schlichtung gab es keine Möglichkeit mehr, dies zu ändern, da der aktuelle Verhandlungsstand Grundlage der Schlichtung war.
Allerdings konnten wir erreichen, dass die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro im Oktober 2022 steuerfrei an alle Beschäftigte der DB Jobservice ausgezahlt wurde. Wäre es nach dem Arbeitgeber gegangen, hätte diese nur erhalten, wer einen Arbeitsvertrag zu Integrationsbeschäftigung hat.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate
* In der Orientierungsphase 1 (OP1) gelten die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens, in denen die Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind. Ab der OP 2 gilt Folgendes: Die Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie gelten sinngemäß für Arbeitnehmer, die vom BeSi-ÜberleitungsTV erfasst sind, sowie für Arbeitnehmer mit Neuorientierungsvertrag ab der Orientierungsphase 2.
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
In diesem Paket steckt mehr drin als man im ersten Moment sieht.
Es kommen auch deutliche Verbesserungen für dich an.
Zum Beispiel:
Entgelt-Erhöhung um 410 Euro. Umgesetzt wird in zwei Stufen mit jeweiligem Festbetrag: Stufe eins 200 Euro im Dezember 2023 und Stufe zwei im August 2024 um 210 Euro. Einmalzahlung: Auszahlung in von 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2023.
Außerdem:
- Die gemeinsamen Einrichtungen Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo-Fonds werden wieder in Kraft gesetzt sowie eine Sonderdotierung vereinbart. D. h. weiterhin können EVG-Mitglieder und die, die neu dazukommen, die Leistungen in Anspruch nehmen
- Die besondere Teilzeit im Alter wird weitergeführt und kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Für alle, die die besondere Teilzeit im Alter nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, wird der Anspruch auf drei Tage Gesundheitswoche weitergeführt
- Der BetriebsrentenzuschussTV wird verlängert, d. h. wer eine Zusatzrente nach dem ZVersTV erhält, die geringer ist als 75 Euro monatlich, hat weiterhin Anspruch auf Zuschuss
- Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit
- von weniger als 3 Monaten 2 Wochen
- von mindestens 3 Monaten 4 Wochen
- von mindestens einem Jahr 2 Monate
- von mindestens 2 Jahren 3 Monate
- von mindestens 5 Jahren 4 Monate
- von mindestens 10 Jahren 6 Monate