Fragen und Antworten zu den JAV-Wahlen
Besser zusammen - Wähle deine Jugend- und Auszubildendenvertretung
Und wer seid ihr so?
Gute Frage! Dann stellen wir uns mal vor: Wir sind die EVG, deine Gewerkschaft. Vielleicht kennst du uns noch nicht, aber wir kümmern uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern in den Betrieben seit vielen Jahren darum, dass deine Ausbildung gut läuft, deine Vergütung steigt, du im Krankheitsfall zuhause bleiben kannst und trotzdem bezahlt wirst, du Anspruch auf Urlaub hast und jede Menge mehr. Kurz gesagt: Wir machen uns stark für eine gute und moderne Ausbildung, für faire Arbeitsbedingungen und sichere Perspektiven - für dich.
In allen Fragen, die ganz konkret die Ausbildungsbedingungen in deinem Betrieb betreffen, arbeiten wir dafür eng mit deiner JAV zusammen. JAV ist eine Abkürzung und steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die JAV ist deine Ansprechpartnerin und Interessenvertretung bei allen Problemen und Wünschen rund um deine Berufsausbildung. Sie berät dich in rechtlichen Fragen und unterstützt dich, wann immer es nötig ist. Und jetzt kommt’s: Die JAV wird gewählt. Und zwar von dir. Und das bald. Wir wollen dir auf diesem Weg die wichtigsten Infos rund um die JAV-Wahl zukommen lassen. Denn wir wollen, dass du dein Stimmrecht wahrnimmst und wählen gehst. Schließlich geht es um deine Interessen.
Ist das denn sinnvoll?
Unbedingt! Denn mit deiner Stimme bestimmst du darüber mit, wer in den nächsten zwei Jahren deine Interessen im Betrieb vertreten wird. Auf dein Wahlrecht zu verzichten hieße, anderen die Entscheidung über deine Zukunft zu überlassen. Gerade im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung hat die JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat starke Rechte. Gute JAVen können hier ganz schön was bewegen. Ob Werksunterricht, Freistellung vor Prüfungen, die Übernahme der Kosten für Fachbücher, das Ablegen von Zusatzqualifikationen oder die Übernahme nach der Ausbildung - viele Dinge lassen sich in deinem Sinne regeln.
Dafür braucht es aber eine starke Interessenvertretung. Wählen zu gehen ist jedoch noch aus einem weiteren Grund wichtig. Denn das Recht auf Mitbestimmung ist nicht vom Himmel gefallen. Es wurde von deinen Vorgänger*innen unter großer Mühe erkämpft. Und immer wieder werden Stimmen laut, die die Notwendigkeit von Mitbestimmung infrage stellen. Eine hohe Wahlbeteiligung zeigt, dass wir uns dieses Recht nicht so einfach wieder wegnehmen lassen.
Wie läuft das genau?
Die JAV wird von allen minderjährigen Beschäftigten sowie den Auszubildenden und dual Studierenden unter 25 Jahren in einem Unternehmen gewählt. Die Wahlen sind geheim und direkt und finden in der Regel alle zwei Jahre im Herbst statt. Zur Wahl stellen darf sich, wer zu Beginn der Amtszeit noch keine 25 Jahre alt ist – auch, wenn die Ausbildung bereits beendet wurde. Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Besteht die JAV aus mehr als einem Mitglied, sollte sie die Vielfalt der Wahlberechtigten in deinem Betrieb widerspiegeln - unterschiedliche Berufe, Ausbildungsjahre, Beschäftigungsarten und Arbeitsbereiche. Auch das zahlenmäßige Verhältnis von Männern und Frauen im Gremium soll dem unter den Auszubildenden, jugendlichen Beschäftigten und dual Studierenden entsprechen. So finden verschiedene Perspektiven Gehör.
Über die genauen Schritte während der JAV-Wahl informiert dich der Wahlvorstand in deinem Betrieb. Achte auf die entsprechenden Aushänge oder check deine Mails, damit du nichts verpasst.
Und wenn ich mehr will?
Dann mach mehr und lass dich als Kandidat*in aufstellen! Interessenvertretung lebt davon, dass Menschen sich stark machen. Für die eigenen Rechte. Und für die anderer. Wer nichts fordert, bekommt auch nichts. Als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in übernimmst du Verantwortung. Andere werden sich auf dich verlassen. Das ist eine Herausforderung. Nimm sie an, denn du wirst dabei jede Menge lernen – über Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Über Verhandlungsstrategien, Interessenvertretung und Teamarbeit. Und über dich.
Als Gewerkschaft stehen wir dir dabei jederzeit zur Seite. Wir qualifizieren dich für deine neuen Aufgaben. Wir vernetzen dich mit anderen JAVen. Wir unterstützen dich mit Beratung und Materialien. Und wir sind auch sonst bei allen Fragen für dich da. Du möchtest als JAV kandidieren? Dann wende dich direkt an deine amtierende JAV, deinen Betriebsrat oder an uns. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen bezüglich der nächsten Schritte.
Hier gibt’s aber gar keine JAV! Was tun?
Dann ist es wohl an der Zeit, eine zu wählen. Das Recht darauf besteht, wenn in deinem Betrieb mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren bzw. zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte unter 25 Jahren angestellt sind. Und es einen Betriebsrat gibt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine JAV zu wählen. Und niemand darf das verbieten. Also: Lass den Kopf nicht hängen, sondern nimm die Sache in die Hand! Sprich deine Kolleginnen und Kollegen an. Such dir Unterstützer*innen. Holt euch gemeinsam Rat und Unterstützung - bei eurem Betriebsrat und bei uns als eurer Gewerkschaft.
Und wer seid ihr nochmal?
Wir sind die EVG – die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Gemeinsam mit unseren knapp 190.000 Mitgliedern vertreten wir deine Interessen in der Ausbildung und im späteren Berufsleben. Unser Ziel ist es, gute Arbeit und ein gutes Leben für alle zu ermöglichen. Deshalb liegt uns die Mitbestimmung im Betrieb am Herzen. Wir beraten und qualifizieren JAVen und stehen ihnen in ihrer täglichen Arbeit mit Rat und Tat zur Seite.
Und wir unterstützen dich, wenn du in deinem Unternehmen eine JAV gründen möchtest. Du findest uns immer in deiner Nähe: Entweder direkt im Betrieb. Oder in deiner EVG Geschäftsstelle vor Ort. Oder online auf unserer Website und in unseren sozialen Netzwerken. Keine Scheu! Sprich uns an! Melde dich bei uns! Wir freuen uns auf dich.
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