Die Harzer Schmalspurbahnen haben einen neuen Betriebsgruppenvorstand
Im § 15 unserer Satzung sind die Aufgaben der Betriebs- und Dienststellengruppenarbeit festgeschrieben. Im Vorfeld eines ordentlichen Gewerkschaftstages sind dann in den jeweiligen Wahlbetrieben bzw. Dienststellen die Vertrauenspersonen für die im Berufsleben stehenden Mitglieder der EVG zu wählen.