![Urteil zum TEG: Gesetz verstößt nicht gegen EU-Menschenrechtskonvention](/fileadmin/_processed_/7/0/csm_22-07-05-Europaeischer-gerichtshof-fuer-Menschenrechte-CC0_bb62ec4599.png)
Urteil zum TEG: Gesetz verstößt nicht gegen EU-Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich mit dem deutschen Tarifeinheitsgesetz aus dem Jahre 2015 befasst und entschieden, dass die Bundesrepublik mit den Regelungen in § 4a TVG nicht gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen hat.