Tarifergebnis Öffentlicher Dienst: Tarifergebnis übertragen - gerechter Anteil auch für Beamt:innen
Die EVG fordert, das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen. Mit dem Tarifergebnis wird ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent - Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird – sowie ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023) erfolgen.