Corona / Covid-19 – Kinderbetreuung / Pflege: Seit dem 10. April 2020 gelten ergänzende Regelungen
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat für Bundesbeamt*Innen, die aufgrund der Corona-Pandemie Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen, Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei Schließung der Einrichtungen getroffen.