Verbesserungen beim Schichtzusatzurlaub! Weniger Nachtstunden - mehr Erholung!
Durch die sinngemäße Anwendung der tarifvertraglichen Bestimmungen zum Schichtzusatzurlaub gibt es für zugewiesene Beamte (w/m/d) in bestimmten Tätigkeitsgruppen der FGr-TV‘en 1 - 3, 5* und 6 Verbesserungen.