Der Einladung zu einer Friedensdemo folgten am Sonntag einige Gewerkschafter aus Sachsen-Anhalt. Ist dieses Anliegen doch genau in der EVG Satzung im § 3 festgeschrieben, in der es heißt: „Die EVG bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats und tritt für die Weiterentwicklung der Demokratisierung von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung ein. Sie bekennt sich zur Abrüstung und Völkerverständigung und lehnt grundsätzlich Kriege als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ab.“