1 Jahr Große Koalition – Zeit zum verkehrspolitischen Handeln
Vor einem Jahr, am 12. März 2018, haben CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag der Wahlperiode 2017-2021 unterschrieben. Mit diesem Vertrag haben sich die Koalitionspartner ehrgeizige verkehrspolitische Ziele gegeben. Der Koalitionsvertrag ist so schienenfreundlich wie kaum ein Regierungsprogramm vorher. Ein Jahr später ist es nun aber auch Zeit, dass die Bundesregierung liefert.
Verdoppelung der Passagierzahlen im Personenverkehr, deutliche Steigerung des Gütertransports auf der Schiene, beides bis 2030 – das sind die Top-Ziele des Koalitionsvertrags. Dafür aber müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden. Vor allem haushaltspolitisch: Es müssen Gelder in die Schieneninfrastruktur fließen, damit diese Ziele erreicht werden können.
Umgesetzt wurde zum Jahresanfang die Halbierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr – die allerdings noch aus der vorigen Legislaturperiode stammte. Damit werden die Wettbewerbsbedingungen für den SGV verbessert. Auch sind, ein weiterer positiver Schritt, 29 Schienenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan vom „potentiellen Bedarf“ in den sog. „vordringlichen Bedarf“ und damit in die höchste Dringlichkeit hochgestuft worden - so z.B. die Ausbauvorhaben von sechs Eisenbahnknoten sowie das 740-Meter-Netz. Der BVWP ist allerdings ein Maßnahmen- und kein Finanzierungsplan.
Umso wichtiger ist es, dass die richtigen Weichenstellungen im Bundeshaushalt 2020 hinterlegt sind. Dafür kämpft die EVG. Mit dem Positionspapier „Mehr Bahn für die Menschen“ haben wir aufgezeigt, was jetzt getan werden muss. Wir sind sicher: ein besserer Schienenverkehr als heute ist möglich – und mehr Schienenverkehr als heute ist möglich.