Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist hat begonnen
Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist ab sofort möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.
Bei der Überleitung der DDR-Renten wurden mehrere berufs- und personengruppenspezifische Altersversorgungen schlichtweg nicht berücksichtigt, darunter auch die Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR). Die EVG und ihre Vorgängerorganisationen haben seitdem mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen dieses Unrecht gekämpft. Nur durch diesen anhaltenden Druck ist der jetzige Härtefallfonds zustande gekommen.
„Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist nicht viel“, sagt der EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Das ist weit entfernt von dem von uns geforderten Gerechtigkeitsfonds. Die einmalige Entschädigung hat mit dem Respekt vor den Lebensleistungen der früheren Reichsbahnerinnen und Reichsbahnern nichts zu tun und gleicht das größte Unrecht der deutschen Wiedervereinigung nicht aus. Dennoch empfehlen wir den Betroffenen, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. rasch einen Antrag zu stellen. Das Geld ist da und sollte nicht verfallen.“
Aus dem Fonds können Betroffene jetzt eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Die Summe würde sich verdoppeln, wenn die Bundesländer dem Fonds beitreten würden. Bisher hat nur Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft erklärt.
Allerdings grenzen die Kriterien für einen Anspruch auf Entschädigung - und dabei insbesondere die von der EVG kritisierte „Grundsicherungsnähe“ - den Kreis der Berechtigten sehr stark ein. Anspruchsberechtigt ist nur, wer
- mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat,
- am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und
- eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021).
Wichtig: Die Entschädigung wird nur auf Antrag gezahlt. Formulare und weitere Informationen gibt es aktuell bereits auf der Seite der DRV Knappschaft-Bahn-See. In den nächsten Tagen soll zudem eine gesonderte Internetseite www.stiftung-haertefallfonds.de online gehen, auf der ebenfalls die Anträge sowie weitere Informationen abrufbar sein werden. Wichtig: Die Antragsfrist läuft ab sofort und endet am 30. September 2023!
„Unsere Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds ist deshalb nicht vom Tisch“, sagt die Stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay. „Sie ist vom Gewerkschaftstag beschlossen worden und bleibt unser politischer Auftrag.“ Insbesondere sei es „beschämend, dass die Bundesländer bisher dem Fonds ferngeblieben sind. Daher werden wir den Druck auf die Länder weiterhin hochhalten. Sich an der Entschädigung zu beteiligen, gebietet allein schon der Respekt vor den früheren Reichsbahnerinnen und Reichsbahnern und auch vor den Angehörigen der anderen Berufsgruppen.“