Wo-Mo-Fonds: Ab heute kannst du 150 Euro kassieren!
Die bisherigen Leistungen des Wo-Mo-Fonds wurden überarbeitet. Für alle förderberechtigten EVG-Mitglieder in DB-Unternehmen heißt das: Du kannst ab sofort für dieses Jahr bis zu 150 Euro Zuschuss beantragen!
Verwendet werden können die 150 Euro wieder für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobticket-Zuschuss) oder für die dienstliche Nutzung des privaten Internetvertrags (Internetkosten-Zuschuss).
Wieder eingeführt wurde auch der Tankkostenzuschuss. Dieser Zuschuss wird als Gutschein ausgegeben und dann gewährt, wenn die Nutzung des PKW aufgrund eines fehlenden ÖPNV-Angebots für den Weg zur Arbeit unausweichlich ist. Neu ist, dass der Gutschein bei mehreren Tankstellen eingelöst werden kann und damit deutschlandweit nutzbar ist.
Neu ist auch der Zubehör-Zuschuss, der ebenfalls als Gutschein ausgegeben wird. Damit kannst du dir 150 Euro für Zubehörartikel für das dienstliche mobile Endgerät zahlen lassen, die man selbst gekauft, aber der Arbeitgeber nicht erstattet hat.
Ebenso verlängert wurde die Antragstellung des Young Home and Living-Gutscheins für DB-Nachwuchskräfte, die EVG-Mitglied sind. Dieser kann einmalig während der Ausbildungszeit über die Webseite beantragt und genehmigt werden.
Die genannten Anträge sind ab sofort auf der Webseite des Wo-Mo-Fonds verfügbar und können bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden.
Hinweis: Förderberechtigte EVG-Mitglieder in Unternehmen außerhalb der DB AG können für Internetkosten oder für Kosten von Zubehör und Ausstattung beruflich genutzter mobiler Endgeräte einen Zuschuss von insgesamt 150 Euro beantragen.