Mehr Geld, mehr planbare Freizeit - nur mit der EVG!
Du arbeitest in einem Betrieb mit EVG-Tarifvertrag? Dann hast du über den Zeitraum des EVG-Tarifvertrages (bis 31.03.2025) rund 3.000 € mehr in der Tasche als bei der GDL. Dort tritt die Entgelterhöhung erst im August 2024 in Kraft. Bei der EVG gab es für die Funktionsgruppen das erste Lohnplus von 200 € bereits im Dezember 2023 und weitere 210 € im August 2024.
Einen echten Unterschied machen auch die Anpassungen bei der Entgeltstruktur, die es bei der GDL nicht gibt. Aber nicht nur das: Wenn du selbst über deine Freizeit entscheiden möchtest, dann kannst du in den Betrieben mit EVG-Tarifverträgen auch weiterhin das Wahlmodell in Anspruch nehmen!
Dieses garantiert dir bis zu 12 Tage mehr Urlaub. Zeit, die dir dein Arbeitgeber nicht nehmen kann. Anders bei der GDL: In den 18 Betrieben mit GDL-Tarifvertrag gibt es ab 2026 6 Tage weniger Urlaub zugunsten einer schrittweisen Arbeitszeitabsenkung, die nur für das Fahrpersonal voll greift. Werkstattmitarbeiter:innen müssen stattdessen bei der GDL eine Stunde mehr arbeiten, haben durch den Wegfall des Wahlmodells weniger Urlaub und aufgrund keiner Strukturanpassung auch weniger Geld als bei der EVG.
Wenn du also bereits jetzt das EVG-Wahlmodell mit 12 Tagen mehr Urlaub zu schätzen weißt, dann kannst du dich in den Betrieben mit EVG-Tarifvertrag weiter darauf verlassen.
Übrigens: Bereits ab Frühjahr 2025 startet die EVG-Tarifrunde bei der Deutschen Bahn. Dort kämpfen wir wieder gemeinsam.
Hinweis: Wir vertreten die Meinung, dass jede Gewerkschaft ihren Weg gehen soll. Wir erwarten allerdings, dass andere auch unseren Weg akzeptieren. Respekt untereinander ist wichtig. Persönliche Anfeindungen wegen unterschiedlicher Auffassungen darf es nicht geben.