Wichtig für alle EVG-Mitglieder in TEG-Betrieben: Deine Fonds-Leistungen sind dir wichtig? Beantrage sie jetzt!

Unglaublich, aber wahr: Der Arbeitgeber hält daran fest, dass du als EVG-Mitglied in einem TEG-Betrieb keine Leistungen des Fonds soziale Sicherung mehr beziehen kannst.

Deswegen verklagt der Arbeitgeber den Fonds, eine gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner. Am 27.6.2024 kommt es vor Gericht nun zur Entscheidung.

Wir stehen dafür, dass ALLE EVG-Mitglieder von den starken Leistungen profitieren, die wir gemeinsam in unserer Tarifrunde durchgesetzt haben.

Sicher ist sicher: Beantrage JETZT noch deine Leistungen, damit dein Geld bis zum 27.6.2024 ausbezahlt werden kann. Informiere dich bei deiner zuständigen Geschäftsstelle oder unter www.dein-fonds.de