Trotz Wahlkampf - echte Verbesserungen beim Mutterschutz
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, können bald mit einem besseren Schutz rechnen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde einstimmig im Bundestag angenommen.
„Endlich ging es mal wieder um Sachpolitik und echte Fortschritte statt Wahlkampfgetöse. Wir begrüßen diese Anpassungen sehr, eine Fehlgeburt ist eine extrem belastende Situation, die man erstmal verarbeiten muss“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.
SPD, Grüne, FDP und Union hatten sich schon vor einigen Wochen darauf geeinigt, dass künftig schon ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit von zwei Wochen beginnen soll, um den Frauen eine bessere Regeneration zu ermöglichen. Ab der 17. Woche sollen bis zu sechs, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen möglich sein. Damit sind Frauen nicht mehr darauf angewiesen, dass sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten für diese besonders belastende Zeit.
Bislang galten die besonderen Schutzrechte nur, wenn das Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verloren wurde oder mehr als 500 Gramm wog. Geschätzt wird, dass mehr als 20 Prozent der Schwangeren ihr Kind nicht zur Welt bringen können.