156 € warten auf dich: Urlaubs-Bonus für 2024 abstauben!

Beantrage deine Erholungsbeihilfe 2024 in Höhe von einmalig 156 €. * Nur für EVG-Mitglieder! Falls du noch keine Gelegenheit hattest und förderberechtigtes EVG-Mitglied bist, dann jetzt Antrag stellen und zurücklehnen.

Voraussetzung dafür ist, dass du in diesem Jahr einen Erholungsurlaub von mindestens 1 Woche hast/hattest. Diese einmalige Sonderleistung erhalten auch Auszubildende.

Alles ganz einfach: Den Antrag unter dein-fonds.de/erholungplus24

ausfüllen. Wir machen den Rest.

* In den Betrieben, in denen die Tarifverträge der EVG keine Anwendung finden, darf die Leistung aus rechtlichen Gründen leider nicht ausgezahlt werden.