20. September ist Weltkindertag: Kinderrechte im Grundgesetz verankern!
In diesem Jahr steht der Weltkindertag im Zeichen der Forderung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Darauf hatte sich die aktuelle Regierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Gewährleistet werden soll dadurch, dass das Kindeswohl bei allen Gesetzen und Verordnungen mitgedacht wird und im Zweifel Vorrang hat. Dafür setzt sich auch die EVG gemeinsam mit dem DGB ein.
Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würden Kinder zukünftig mehr wirtschaftliche und soziale Rechte haben, wie z.B. einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu früher Bildung und Betreuung.
Erstmalig ist der Weltkindertag in diesem Jahr offizieller Feiertag in Thüringen. Aber auch in den anderen Bundesländern wird er mit Festen und Aktionen gefeiert.
Der Tag hat eine lange Geschichte und wird zu unterschiedlichen Daten in über 145 Staaten auf der ganzen Welt begangen. Diese unterschiedlichen Daten lassen sich im Kontext des „kalten Krieges“ erklären. Die mit der Sowjetunion verbündeten Länder folgten ab 1950 einer Resolution der „Internationalen Demokratische Frauenföderation“ und führten den 01. Juni als Kindertag ein. Die meisten anderen Länder hingegen bezogen sich auf einen Beschluss der Vollversammlung der Vereinten Nationen. Hier wurde den Mitgliedern am 21. September 1954 die Einführung eines weltweiten Kindertags empfohlen, die Wahl des Datums aber explizit freigestellt. Gemeinsam haben alle diese Aktionstage, dass auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern hingewiesen werden soll.