300 Euro Energiepreispauschale für Rentner:innen kommt: Auszahlung bis 15. Dezember
Gute Nachrichten zum Jahresende: Dank des hartnäckigen Einsatzes der EVG erhalten Rentner:innen in den kommenden zwei Wochen eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Diese Einmalzahlung wird gesondert von der laufenden Rente ausgezahlt und soll automatisch - ohne Antragsstellung - bis zum 15. Dezember auf den Konten der Senior:innen eingehen.
Auch Versorgungsempfänger:innen erhalten die Pauschale. Die Leistung ist sozialabgabenfrei, unpfändbar und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, unterliegt allerdings der Steuerpflicht.
„Die Rentner:innen und Versorgungsempfänger:innen wurden bei der Energiepreispauschale von der Politik glatt vergessen. Nur durch den Druck der EVG, den die Bundesseniorenleitung entfacht hat, bekommen auch sie diese staatliche Unterstützung. Unser Erfolg zeigt, dass es richtig und wichtig ist, auch als Senior:in Mitglied in der Gewerkschaft zu sein“, erklärt Annegret Pawlitz, die Vorsitzende der Bundesseniorenleitung der EVG.
Bereits im Frühjahr 2022 hatte die Bundesregierung mit dem 2. Entlastungspaket eine Energiepreispauschale von 300 Euro für alle Beschäftigten beschlossen, um die hohen Energiekosten abzufedern. Dabei wurden Rentner:innen, Versorgungsempfänger:innen und Studierende, also rund ein Viertel der Bevölkerung, nicht berücksichtigt. Das wollten die Senior:innen und die Jugend der EVG nicht hinnehmen und hatten beim DGB-Bundeskongress im Mai einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht, der einstimmig verabschiedet wurde.
Der geballte Druck auf die Politik hatte Erfolg: Die steuerfinanzierte Energiepreispauschale für Rentner:innen wurde mit dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung auf den Weg gebracht und kommt nun den Senior:innen zugute.
Weiterer Erfolg: Auch für Studierende ist jetzt eine einmalige Pauschale in Höhe von 200 Euro vorgesehen, die am 1. Dezember vom Bundestag beschlossen wurde und nach Antragsstellung ab Anfang 2023, also noch in diesem Winter, ausgezahlt werden soll.
FAQ - Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende (Quelle: BMAS)