Corona-Krise: Weitergehende Absicherung der Beschäftigten: EVG bleibt dran!
Die EVG setzt sich nach wie vor für die weitergehende Absicherung für alle Beschäftigten während der Corona-Krise ein. Das betrifft insbesondere Regelungen für Kolleginnen und Kollegen, die Kinder betreuen oder nahe Angehörige pflegen müssen. Denn Schulen und Kindergärten sind weitestgehend geschlossen, auch viele Pflegeeinrichtungen haben ihre Leistungen zurückgefahren.
In einem ersten Schritt haben EVG und GDL gemeinsam mit der Deutschen Bahn vereinbart, dass betroffene Kolleg*innen bis zum 3. Mai 5 Arbeitstage bezahlte Freistellung für Kinderbetreuung oder Pflege in Anspruch nehmen können. In Härtefällen können auch weitere Tage genehmigt werden; dies erfolgt unter Einbindung der örtlichen Betriebsräte. Hierfür müssen zunächst bestehende Arbeitszeitguthaben abgebaut werden. Die Langzeitkonten bleiben dabei unangetastet.
In den kommenden Tagen werden wir mit allen Arbeitgebern in unserem Organisationsgebiet sprechen, um Lösungen im Sinne der Beschäftigten zu entwickeln. Wichtige Punkte hierbei sind neben den beiden genannten:
- Gesundheitsschutz und der Umgang mit Risikopatienten
- Beschäftigungssicherung
- Verfahren beim „Wieder-Hochfahren" des Betriebes