Sicherheit: Melde jeden Übergriff - Starkes Bündnis für Forderung nach Einrichtung von Sonderdezernaten
Die EVG kämpft weiter für mehr Sicherheit für Beschäftigte in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen. Mit der Aktion „Melde jeden Übergriff“ wollen wir betroffene Beschäftigte weiterhin ermutigen, jeden Vorfall – ob verbal oder körperlich - beim Arbeitgeber zu melden und möglichst anzuzeigen.
Deine EVG-Betriebsräte stehen Dir auch gerne unterstützend zur Seite. Denn nur wenn wir diese Übergriffe veröffentlichen, können gezielt Maßnahmen entwickelt und Druck auf Arbeitgeber sowie Politik ausgeübt werden.
Wir fordern klare Reaktionen in Strafverfahren, wenn Beschäftigte, die Dienst an der Gesellschaft leisten, angegriffen werden. Jeder verbale oder körperliche Übergriff ist eine Straftat und muss als solche verurteilt werden.
In einem Schreiben an die Bundesjustizministerin hatten wir unsere Forderung nach Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften für Übergriffe formuliert. Nach dem Verweis des Ministeriums auf die Zuständigkeit der Bundesländer hat sich auf Initiative der EVG ein breiteres Bündnis gebildet. Jetzt werden über die Bezirke des DGB die einzelnen Landesministerien angeschrieben.
Ein wichtiges Zeichen gegenüber Betroffenen und Täter*innen ist es, physische und psychische Übergriffe zu ahnden. Dafür könnte die Einrichtung von Sonderdezernaten ein geeignetes Instrument sein. Diese müssten sich ausschließlich mit der Strafverfolgung von Übergriffen auf Beschäftige des öffentlichen und privatisierten Sektors befassen. Bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gibt es bereits ein solches Sonderdezernat - das sollte bundesweit zur gängigen Praxis werden.
Das EVG Helfer*innen-Telefon Ruf Robin: Wir haben für betroffene Kolleg*innen auch eine 24-Stunden Helfer*innen-Hotline geschaltet. Unter der Nummer 800 264 44 44 kannst Du Deinen Vorfall schildern. Das Ruf Robin Team ruft Dich zurück und berät Dich über mögliche nächste Schritte, vermittelt Dich für die betriebliche Betreuung an Deine EVG-Geschäftsstelle und Mitglieder der EVG können Angebote/Leistungen von unseren Sozialpartnern erhalten (z.B. Schmerzensgeld).