Grünes Licht im Bundestag: Die Grundrente kommt - endlich!
Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung der Grundrente beschlossen. Ab dem kommenden Jahr sollen damit rund 1,3 Millionen Rentner*innen von höheren Rentenleistungen profitieren. Zudem macht die Große Koalition mit dem Grundrentengesetz Betriebsrenten für Geringverdiener*innen attraktiver.
„Die Grundrente kommt - endlich!“, begrüßt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die heutige Verabschiedung des Grundrentengesetzes im Deutschen Bundestag. „Damit wird die Lebensleistung vieler Menschen anerkannt, die jahrzehntelang zu niedrigen Einkommen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben - vor allem Frauen. Es war gerade mit Blick auf die Betroffenen allerhöchste Zeit, dass CDU und CSU ihren massiven Widerstand aufgegeben haben.“
Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Wer berechtigt ist, erhält den Zuschlag zur Rente dann automatisch nach Prüfung durch die Rentenversicherung. Allerdings wird die Auszahlung aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes erst ab Juli 2021 schrittweise - aber auf jeden Fall rückwirkend - erfolgen. „Die EVG hatte sich gemeinsam mit dem DGB für eine Grundrente ohne Einkommensprüfung eingesetzt. Das hätte diesen großen Bürokratieaufwand verhindert und mehr Menschen die Grundrente ermöglicht. Leider hat die Union darauf bis zuletzt bestanden“, erklärt EVG-Vize Martin Burkert.
Mit dem Grundrentengesetz wird zudem eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für Geringverdiener*innen stärker gefördert. Ganz kurzfristig haben CDU/CSU und SPD dazu beschlossen, die Einkommensgrenze, bis zu der eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert wird, von monatlich 2.200 auf 2.575 Euro zu erhöhen. Der dafür gezahlte Zuschuss wird von 144 Euro auf bis zu 288 Euro im Jahr verdoppelt. Beide Maßnahmen begrüßt die EVG ausdrücklich. Allerdings bleibt es aus EVG-Sicht notwendig, die Einkommensgrenze künftig zu dynamisieren.