Fair nach vorne: Regelungen zur Kinderbetreuung, Pflege und Kündigungsschutz vereinbart
Die Sorge vor neuerlichen Einschränkungen wächst. Was ist, wenn Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden? Nicht zuletzt um klare Regelungen zu setzen, haben wir die Tarifverhandlungen mit der DB AG - im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ - vorgezogen und konnten so für Euch vereinbaren:
Kinderbetreuung: Wer Kinder unter 12 Jahren betreuen muss, weil Schulen und Kindergärten auf Grund von Corona geschlossen sind, hat bis Ende 2020 unter Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 50 Tage Arbeitsbefreiung (Alleinerziehende: bis zu 100 Tage). Auch gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung einen Arbeitgeberzuschuss so wie bei der Kurzarbeit.
Pflege: Für die Pflege von Angehörigen haben Beschäftigte bis Ende des Jahres Anspruch auf bis zu 20 Tage Arbeitsbefreiung, wenn die coronabedingte Betreuung nicht anderweitig abgedeckt werden kann. Das Entgelt wird während dieser Tage fortgezahlt.
Kündigungsschutz: Betriebsbedingte Kündigungen sind bis Februar 2023 ausgeschlossen - jetzt auch bei einer Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren.
Wir leben Gemeinschaft. Das zeigt sich gerade in der Krise. EVG: Wir gestalten Tarifpolitik im Sinne unserer Mitglieder.