Eisenbahnregulierungsgesetz: EVG kritisiert Referentenentwurf
Die EVG hat den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts kritisiert. In einer Stellungnahme haben wir in dieser Woche auf zahlreiche Schwachstellen hingewiesen. Bereits im Jahr 2016 hatte sich die EVG mit einer Stellungnahme an der Diskussion um die Ausgestaltung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) beteiligt.
Ein Schwachpunkt ist das derzeitige System der Anreizregulierung. Dieses System ist ungeeignet, um die ausreichende Refinanzierung der Eisenbahn-Infrastruktur sicherzustellen. Darauf hatten wir bereits vor vier Jahren hingewiesen. Besonders problematisch ist dabei die Sonderregelung des § 37 ERegG für die Entwicklung der Infrastruktur-Nutzungsentgelte im SPNV.
Der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert, betonte, dass der Güterverkehr und der Personenfernverkehr die Mehrkosten tragen müssten, da die Anreizregulierung nicht angetastet werde und diese nicht durch die Regionalisierungsmittel abgedeckt würden: „Unseres Erachtens liegt es in der Verantwortung des Bundes, die Nutzung der Eisenbahn-Infrastruktur durch den SPNV in auskömmlicher Höhe zu finanzieren. Kostensteigerungen bei der Infrastruktur, die über 1,8 % pro Jahr hinausgehen, müssen durch eine zusätzliche Dynamisierung der Regionalisierungsmittel abgedeckt werden.“
Außerdem lehnen wir die im Entwurf vorgeschlagenen umfangreichen Bußgeldvorschriften ab. „Es ist völlig unangemessen, dass Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern hohe Bußgelder drohen, obwohl sie in den Abläufen weisungsgebunden sind“, unterstrich Burkert. Die vorgeschlagenen Bußgeldvorschriften seien unverhältnismäßig und auch unnötig, um die Vorschriften des ERegG durchzusetzen.
Wir begrüßen, dass mehrjährige Rahmenverträge für Fahrplantrassen ausdrücklich wieder im Gesetz verankert werden sollen. Ebenso richtig ist, sich mit einer Experimentierklausel den künftigen Erfordernissen der Trassenzuweisung im Rahmen des Deutschlandtakts zu nähern. Allerdings sollte die Klausel noch weiter konkretisiert und die Erprobung von definierten „Systemtrassen“ (für den Personen- und den Güterverkehr) ausdrücklich erwähnt werden.
Weitere Kritikpunkte sind aus Sicht der EVG die verschärften Vorschriften für Wartungseinrichtungen und unzureichende Ausnahmeregelungen für lokale und regionale Infrastrukturbetreiber.
Die aktuelle Stellungnahme sowie die Stellungnahme von 2016 können unten heruntergeladen werden.