Ab 2023 für alle Arbeitgeber Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der Start der eAU rückt näher: Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet, das Verfahren wird digitalisiert und der „gelbe Schein“ von der eAU abgelöst.
Bei 77 Millionen Krankschreibungen im Jahr soll das Arbeitnehmer:innen und Kassen entlasten. Alles, was ihr zur digitalen Krankschreibung wissen müsst, haben wir im Aushang unten zusammengestellt.