Ab sofort: (Gratis) FFP2-Masken: Wer bekommt sie? Wie? Wo?

Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Menschen mit bestimmten Risikofaktoren werden ab sofort Schutzmasken ausgegeben.

Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit folgende Regelungen getroffen: Bis zum 6.1. 2021 erhalten Berechtigte bis zu 3 Gratis-Masken in der Apotheke.

Dafür genügt der Personalausweis oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. (Abholung auch durch Dritte mit Vollmacht möglich).

Von Januar bis April 2021 können Berechtigte weitere zwölf Masken bekommen. Dafür erhaltet Ihr von Eurer Krankenkasse/-versicherung (KVB) Coupons für zweimal je sechs FFP2-Masken (Eigenanteil 2,-/Coupon).

Wer ist berechtigt?

  • Versicherte 60+ (privat/gesetzl.) und/oder mit folgenden Risikofaktoren:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Weitere Informationen in Eurer Apotheke oder bei Eurer Krankenkasse.

Unser Hinweis: Auch FFP2-Masken bieten keinen 100%igen Schutz vor einer Corona-Infektion, sie senken jedoch das Risiko erheblich. Bleibt trotzdem vorsichtig und vor allem: bleibt gesund!