Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit treten am 01. September in Kraft
Die Änderungen beim Elterngeld und der Elternzeit treten am 01. September in Kraft. Die EVG hatte diese Anpassungen begrüßt, die im Februar vom Bundesrat beschlossen wurden. EVG-Vize Martin Burkert sagte: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell und steht für eine moderne Familienpolitik. Die aktuellen Anpassungen können für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen.“
Neben einer Verlängerung und Übernahme von Corona-Sonderregelungen wurde unter anderem auch die mögliche Teilzeit ausgeweitet und zusätzliche Monate für Frühgeborene eingeführt.
„Besonders begrüßen wir, dass Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld auch nach der Pandemie das Elterngeld nicht mehr reduzieren sollen. Diese Regelung beizubehalten hatten wir schon zuvor vehement gefordert. Die Politik hat hier auf die EVG und die DGB-Gewerkschaften gehört“, so Burkert.
Um die Erweiterungen zu finanzieren, wurde die Einkommensgrenze abgesenkt. Dadurch erhalten zukünftig ca. 0,4% der Elterngeldbezieher*innen (mehr als 300.000 € / Jahreseinkommen) kein Elterngeld mehr.
Hinweis: Die Neuregelungen gelten für alle Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden.
Weite Infos im Aushang/in den FAQ (aus dem Februar).
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