Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) - Diskussion zum Thema Gerechtigkeit
EVG-Mitglieder und Mitglieder der Interessengemeinschaft von Angehörigen der ehemaligen Deutschen Reichsbahn diskutierten am 1. Juni in Leipzig zum Thema Gerechtigkeit.
Zu Gast war Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und Mitglied des Sächsischen Landtages. Wie die Bergleute von Borna/Espenhain kämpfen die ehemaligen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner der Deutschen Reichsbahn um ihren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für ihre Beschäftigungsjahre bei der Deutschen Reichsbahn (DR) keine Versorgungsleistungen, obwohl das Unternehmen Deutsche Reichsbahn dazu Zahlungen geleistet hat.
Als Fakten wurden herausgestellt: Die AVDR war eine Versorgungsleistung und keine Sozialversicherungsrente - so wurde sie auch im Einigungsvertrag dokumentiert. Die nötigen Unterlagen, welche die Zahlung der Beiträge belegen, wurden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMSA) 1999 übergeben. Im Finanzsystem der DDR wurde strikt zwischen Sozialversicherung (SV), Freiwilliger Zusatzrentenversorgung (FZR) und Versorgung der Reichsbahner unterschieden. Auch das ist dem BMSA seit 2012 bekannt und wurde von dort bestätigt.
Die Versorgungsleistungen (AVDR) wurden 1974 nicht in das Sozialversicherungssystem der DDR überführt. Der Bundestag beschloss 1993 die Überführung in das SGB 6.Damit wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen Deutschen Reichsbahn nach unserer Auffassung ihrer Versorgungsleistungen (AVDR) enteignet. Den Fortbestand der Versorgung dokumentiert die „Eisenbahnverordnung 1973“, § 11 Abs. 1.
Als Ergebnis des sehr guten und interessanten Gespräches wurde festgehalten: Die Staatsministerin Petra Köpping sagt Hilfe und Unterstützung zu, um die Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Zugleich betont die Ministerin, dass die Interessenvertretung weitere Partner brauche. Die Bundesländer von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sollen sich zusammenschließen, um die Nachwendezeit aufzuarbeiten.
Es wird angestrebt, eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden. Die Gespräche dazu werden noch in diesem Monat aufgenommen. Weiterhin wird geprüft, eine parteiübergreifende Ostkonferenz zum Thema Altersversorgung Deutsche Reichsbahn durchzuführen. Der von Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgesehene Gesetzentwurf für ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz ist hinsichtlich Konformität zur AVDR - Versorgung zu prüfen, um ggf. noch Einflussmöglichkeiten nutzen zu können.