Anpassungen beim Elterngeld sinnvoll - Benachteiligungen grundsätzlich vermeiden!
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften hatten eine Benachteiligung beim Elterngeld aufgrund der aktuellen Corona-Krise angemahnt.
Folgende konkreten Änderungen beim Elterngeld wurden besprochen:
- Eltern in „systemrelevanten“ Berufen sollen ihre Elternmonate bis Juni 2021 aufschieben können. Hierfür genügt es, wenn ein Elternteil als „systemrelevant“ gilt.
- Der sogenannte Partnerschaftsbonus bei geteilter Erziehungsarbeit soll nicht verloren gehen, wenn aufgrund der Krise aktuell mehr oder weniger gearbeitet wird als geplant.
- Aufgrund der Corona-Krise erhaltenes Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld nicht reduzieren und auch nicht in die spätere Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind einfließen. Die Formulierung im Gesetzesvorhaben sieht allerdings vor, dass ein Antrag zur Nichtberücksichtigung gestellt werden muss.
Die Einschränkung, das Kurzarbeitergeld nur auf Antrag aus der Berechnung des Elterngeldes auszunehmen, sieht die EVG sehr kritisch. „Je mehr Aufwand und Bürokratie vorgesehen ist, desto weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von der Neuregelung profitieren. Es braucht eine klare Festlegung, das Kurzarbeitergeld nicht zu berücksichtigen“, so Burkert. Für solch eine grundsätzliche und unbürokratische Lösung setzen sich alle DGB-Gewerkschaften weiterhin ein.