Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt doch noch
Am Freitag hat der Bundesrat dem „Ganztagsförderungsgesetz“ zugestimmt. Zuvor hatte bereits der Bundestag in seiner letzten Sitzung dieser Legislatur den Kompromiss abgesegnet. Nachdem der Bundesrat Ende Juni das Gesetz zunächst in den Vermittlungsausschuss verwiesen hatte, sah es lange nach einem Scheitern aus.
„Wir sind froh darüber, dass hier noch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt wurde. Auch wenn wir uns mehr als diesen ersten langfristigen Schritt gewünscht hätten“, äußerte sich EVG-Vize Martin Burkert verhalten optimistisch dazu.
Die EVG hatte zum Gesetzesbeschluss schnellere und vor allem weitergehende Lösungen gefordert. Aktuell ist vorgesehen, den Anspruch auf Ganztagsbetreuung (Klasse 1-4, 8 Stunden pro Werktag) ab 2026 schrittweise einzuführen.
„So werden Bildungschancen verbessert und durch die bessere Vereinbarkeit und Planbarkeit auch etwas für Familien und Gleichstellung getan, wenn auch erst in einigen Jahren“, so Burkert zur grundsätzlichen Bewertung.
Der aktuelle Kompromiss sorgt dafür, dass Finanzhilfen des Bundes auch für bereits bestehende Betreuungsplätze und nicht nur für neue Plätze gewährt werden können. Außerdem wird der Anteil des Bundes an den Investitionskosten von 50 auf 70 % angehoben. Der Bundesrat hatte vorher hauptsächlich wegen der Finanzierungsvorbehalte seine Zustimmung verweigert.
„Wir werden uns aber mit diesem ersten Schritt nicht zufriedengeben und eine neue Bundesregierung auch daran messen, was sie zukünftig für eine gute Kinderbetreuung verändert“, so Burkert.