"Arbeit 4.0": Konkrete Vorschläge Anfang Oktober

Die Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" werden sich zunächst auf zwei große Themenkomplexe konzentrieren. Darauf hat sich die Verhandlungsdelegation der EVG im Rahmen der Auftaktrunde mit der DB AG in Frankfurt verständigt. So sollen Vereinbarungen, wie mobile Arbeit künftig gestaltet werden kann, tarifvertraglich im Sinne der Beschäftigten geregelt werden. Hierzu gehören die Bereiche Telearbeit, mobile Instandhaltung und Rufbereitschaft.

 

Die Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" werden sich zunächst auf zwei große Themenkomplexe konzentrieren. Darauf hat sich die Verhandlungsdelegation der EVG im Rahmen der Auftaktrunde mit der DB AG in Frankfurt verständigt.

So sollen Vereinbarungen, wie mobile Arbeit künftig gestaltet werden kann, tarifvertraglich im Sinne der Beschäftigten geregelt werden. Hierzu gehören die Bereiche Telearbeit, mobile Instandhaltung und Rufbereitschaft.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage, wie sich Berufsbilder durch die zunehmende Digitalisierung verändern werden. „Dies darf nicht zum Nachteil der Beschäftigten geschehen“, betonte Regina Rusch-Ziemba. Darauf werde die EVG im Rahmen der Verhandlungen deutlich achten.

Zu beiden Themenfeldern wurden gemeinsame Arbeitsgruppen mit dem Arbeitgeber eingerichtet, die bis Anfang Oktober entsprechende Vorschläge erarbeiten sollen.

„Vor uns liegen große Aufgaben, die wir im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen lösen und die Ergebnisse in einem guten Tarifvertrag festschreiben werden“, machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba im Anschluss an die Auftaktrunde deutlich. Die nächste Verhandlung wurde für den 6.10. in Berlin vereinbart.