Arbeits- und Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten: DB Station und Service vorbildlich
Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt in der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zu. Die EVG und ihre Betriebsräte achten daher zurzeit verstärkt darauf, dass Arbeitgeber ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht nachkommen und die Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich halten.
Der DGB hat nun „Best Practice“-Beispiele identifiziert, Unternehmen also, in denen die Arbeitgeber ihrer Verpflichtung vorbildlich nachkommen. Mit dabei: DB Station und Service.
Dort wurde auf Konzernebene ein Pandemiestab gegründet, die Meldewege bei Corona Verdachtsfällen konkretisiert, Organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung des sozialen Kontakts Kunde-Mitarbeiter sowie Mitarbeiter-Mitarbeiter umgesetzt, Homeoffice für Mitarbeiter des administrativen Bereichs eingeführt und für deren Ausstattung mit IT-Technik gesorgt und vieles mehr.
Wir empfehlen unseren Betriebsräten, sich schnell gemeinsam mit dem Arbeitsschutzausschuss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gefährdungslage im Betrieb zu beraten. Die gemeinsame Sitzung sollte dazu genutzt werden, um die Reihenfolge und Arbeitsteilung zu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisung, genereller Information und möglichen Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstungen) zügig in Gang zu setzen.
Das Beispiel Station & Service zeigt, dass die Mitbestimmung aktuell wichtig ist und für die Einhaltung gesorgt werden muss. Unsere Betriebsräte kümmern sich und sind für euch da!