Arbeitsgericht hält Warnstreik der EVG für verhältnismäßig
Der zweite bundesweite Warnstreik der EVG hat am Freitagmorgen wie geplant begonnen. Nach Auskunft der Streikleitung haben die Mitglieder der EVG in den 50 bestreikten Betrieben pünktlich um 3:00 Uhr morgens die Arbeit niedergelegt. Mit ihrem Arbeitskampf will die EVG Druck auf die Arbeitgeber ausüben, in der Tarifrunde 2023 endlich verhandlungsfähige Angebote vorzulegen, die auf die von den Tarifkommissionen beschlossenen Forderungen eingehen.
Das Arbeitsgericht in Frankfurt hatte am späten Donnerstagnachmittag bestätigt, dass der Warnstreik der EVG nicht unverhältnismäßig und damit zulässig ist. Zwei Unternehmen der Transdev-Gruppe hatten beantragt, den Arbeitskampf zu untersagen - waren damit aber gescheitert. Diese bemängelten, dass sie bestreikt werden sollten, obwohl die EVG tags zuvor noch Tarifverhandlungen mit der Unternehmensgruppe geführt hätte.
In der Verhandlung hatte Transdev sein Angebot substantiell zwar verändert, zugleich aber angekündigt, einen möglichen Abschluss nicht mehr auf die Beschäftigten der Instandhaltung und der Service GmbH anwenden zu wollen. Die EVG sah darin eine erhebliche Verschlechterung eines bereits vorgelegten Angebots und unterbrach daraufhin die Verhandlungen, nachdem auch in anderen Punkten keine Annäherung erzielt werden konnte.
Der bei der EVG für Streikfragen und Organisation zuständige Vorstand Frank Hauenstein begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass unser Warnstreik rechtmäßig und zulässig ist. Damit wurden die grundgesetzlich geschützten Rechte unserer Mitglieder gestärkt - und das ist auch richtig so“, stellte er fest.
„Es kann nicht sein, dass sich Arbeitgeber zielführenden Verhandlungen verweigern und dann verhindern wollen, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Die Botschaft, dass unser Warnstreik rechtmäßig ist, sollten sich alle Arbeitgeber, mit denen wir derzeit verhandeln, zu Herzen nehmen. Um weitere Arbeitskämpfe zu verhindern, seien endlich verhandlungsfähige Angebote nötig“, machte er deutlich.
Nach ihrer auf acht Stunden befristeten Arbeitsniederlegung werden alle Warnstreikenden ihre Arbeit um 11 Uhr wieder aufnehmen. Damit sollen Beeinträchtigungen für Reisende so gering wie möglich gehalten werden.