Arbeitsschutz und Arbeitszeit: „Seit Monaten ist nichts weiter passiert, still ruht der See.“
Anfang Juli hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Gewerkschaften und Sozialverbände haben die geplanten Einsparungen, vor allem im Sozialbereich, scharf kritisiert. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen, die dringend notwendigen Nachbesserungen müssen erfolgen.
Nun kündigt sich für einen anderen Bereich Ähnliches an: dem Arbeitsschutz. Konkret geht es um ‚Mobile Arbeit‘ und ‚Arbeitszeitregelung‘. Aus den zuständigen Ministerien ist zu hören, dass in dieser Legislaturperiode bei beiden Themen keine gesetzgeberischen Maßnahmen mehr erfolgen sollen. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Ampelkoalition allen problematischen Themen aus dem Weg geht. Man duckt sich weg, anstatt Regelungen und klare Vorgaben auf den Weg zu bringen,“ so Cosima Ingenschay, stellvertretende Vorsitzende der EVG. „Mobiles Arbeiten bietet den Beschäftigten und den Arbeitgebern viele Vorteile. Nachteile für die Beschäftigten darf es dabei nicht geben. Daher braucht es jetzt einen gesetzlichen Gestaltungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten.“
Auch beim Thema Arbeitszeit ist Handeln erforderlich. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben den Arbeitgebern die Pflicht auferlegt, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Seit April liegt ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, die darin geplanten Neuregelungen sollen diese Pflicht konkretisieren und auf eine gesetzliche Grundlage stellen. „Seit Monaten ist jedoch nichts weiter passiert, still ruht der See. Die Bundesregierung muss liefern und sollte sich nicht in Streitigkeiten verlieren. Sie ist für weitere zwei Jahre gewählt und darf die Hände nicht in den Schoß legen,“ sagt Ingenschay.