Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie verbessert
Arbeiten in der Corona-Pandemie, das regelt die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. „Nach monatelangen Verzögerungen durch die Arbeitgeber haben unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt mehr Verbindlichkeit“, sagt Martin Burkert, stellvertretender EVG-Vorsitzender. „Mit der neuen Arbeitsschutzregel verbessert sich die Situation der Beschäftigten. Es ist wichtig, dass sie in Zeiten der Pandemie sicher arbeiten können und vor einer Infektion bei der Arbeit geschützt werden”.
Als Gewerkschaft haben wir bei manchen Punkten zwar konkretere Forderungen gestellt, dennoch gibt es nun verbindliche Regeln, unter anderem zum Schutzabstand von mindestens 1,5 Metern, zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, zu psychischen Belastungen, zum sachgerechten Lüften von Räumen und zu Hygienepausen während Touren im ÖPNV. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, in Corona-Zeiten die Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz zu überprüfen und anzupassen.
„Es gibt nun verbindliche Vorgaben, die der Arbeitgeber befolgen muss. Unsere Betriebs- und Personalräte können mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel ihre Mitbestimmung erzwingen und die Schutzrechte der Kolleginnen und Kollegen gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen“, so Martin Burkert weiter.