Arbeitstagungen der Schwerbehindertenvertretung und Besonderen Schwerbehindertenvertretung des Bundeseisenbahnvermögens
Die jährlichen Arbeitstagungen der Schwerbehinderten- und der Besonderen Schwerbehindertenvertrauenspersonen und ihrer Stellvertreter/innen fand vom 21.8. – 25.8.2017 in Königstein statt.
Die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (HVdsM), Helmut Bourguignon, eröffnete die Tagung im Hause der Klinik Königstein der KVB. Er konnte gemeinsam mit der Besonderen HVdsM, Josef Haug, neben den Vertrauenspersonen und deren Stellvertretern, die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens, Marie-Teres Nonn, und weitere Gäste, wie den Vertreter der Konzernschwerbehindertenvertretung der DB AG, Steffen Pietsch, Vertreter der Sozialpartner und Referenten begrüßen.
Frau Nonn berichtet über das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Auswirkungen auf die Beschäftigten. Im BEV arbeiten rund 15 % Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt. Auch die sozialrechtliche Vorgabe „Rehabilitation vor Versorgung/Rente“ erfährt eine wesentliche Stärkung. Jeder neunte Einwohner in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, so die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich eingesetzt und wird sich weiterhin für die Interessen der schwerbehinderten Menschen einsetzen, sagte Joachim Messer, Fachbereichsleiter Beamtenpolitik der EVG im Vorstandsbereich Martin Burkert. Im Vorfeld des Gewerkschaftstages im November, sind auf den Wahlkreiskonferenzen die EVG-Gremien neu gewählt worden. Der Behindertenpolitische Ausschuss der EVG hat Ende Mai den Kollegen Gerhard Schimm als seinen Vorsitzenden wiedergewählt. Der Behindertenpolitische Ausschuss unterstützt und berät auch den Bundesvorstand der EVG in seiner behindertenpolitischen Arbeit.
Kollege Messer berichtet im Verlauf der Tagung auch über jüngste Änderungen des Beamtenrechts mit Auswirkungen auf Beamte des Bundes, wie die neue Sonderurlaubsverordnung. Eine Gewährung von bis zu neun Arbeitstagen Sonderurlaub soll in einer plötzlich unerwartet auftretenden Pflege-Notsituation durch eine Freistellung der Beamtin bzw. des Beamten die notwendige Organisation einer bedarfsgerechten Pflege für den pflegebedürftigen nahen Angehörigen ermöglichen.
Hermann-Josef Müller, stellvertretender Vorsitzender des Besonderen Hauptpersonalrates und Mitglied des Bundesvorstandes der EVG berichtet u.a. über die geänderte Strategie von DB Cargo und von der letzten Bundesvorstandssitzung der EVG. DB Cargo setzt nun doch auf Wachstum. Grund für die Neuausrichtung ist die Halbierung der Schienenmaut. Diese haben wir mit unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten erfolgreich durchgesetzt. Jetzt werden die Güterbahnen um 350 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Das macht den Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger.
Vom Hauptgeschäftsführer der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), Eckart Steffin, gab es einen Überblick zur Situation bei der KVB. Er stellt die Pläne der KVB-Geschäftsleitung für die nächste Zeit vor. So erläutert er, dass eine neue Organisation mit übergreifender Arbeit und gebündelten Geschäftsprozessen das Ziel sei. Der Bearbeitungsablauf, mögliche technische Verbesserungen und die Personalausstattung müssen sich auf die Gegebenheiten ausrichten. Wichtigstes Faktum ist aber, dass die KVB als betriebliche Sozialeinrichtung, mit einer langfristigen Konzeption, für die Beschäftigten und für die Versicherten zukunftssicher weiter zu entwickeln sei.
Andreas Lietz, Mitglied im Hauptpersonalrat bei der Präsidentin des BEV, referierte über die Pflegereform und Änderungen ab 2017. Auch Beamte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Beihilfe für Pflegeleistungen gibt es nur für Pflegebedürftige im Sinne des elften Buchs des Sozialgesetzbuchs; sie müssen in einen Pflegegrad eingestuft sein. Beihilfe gibt es für ambulante und stationäre Pflegeleistungen. Im Fall von stationärer Pflege sind die Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung (Hotelkosten) grundsätzlich nicht beihilfefähig. Die KVB erbringt im Auftrag der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) und des BEV die Leistungen der Pflegeversicherung für die Mitglieder der KVB und deren Angehörige. Anfragen zur privaten Pflegeversicherung und zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantwortet die zuständige Bezirksleitung der KVB; außerdem berät die Compass-Pflegeberatung.
Der Strukturbeauftragte des BEV, Hans Kleine, berichtete über die Organisation des BEV und anstehende Änderungen. So ist die Überleitung der Familienkasse Frankfurt (M) an die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder an das Bundesverwaltungsamt (BVA) bis zum 23.12.2021 vorgesehen; dies beruht auf gesetzlichen Vorgaben. Auch die Fortentwicklung des medizinischen Dienstes im BEV wurde angesprochen. Hintergrund sind Personalabgänge der Ärzte in den folgenden Jahren.
Die Tagung endete nach einem regen Erfahrungsaustausch unter den Schwerbehindertenvertretungen.