AVDR: EVG fordert zügige Entschädigungslösung für ehemalige Reichsbahnerinnen und Reichsbahner

Seit einem Jahr berät der Bund gemeinsam mit den Ost-Bundesländern über die Umsetzung eines Fonds zur Entschädigung von Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung. Die dafür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene hat sich aktuell zum weiteren Vorgehen verständigt.

Archiv-Foto

Im kommenden Jahr soll ein Handlungskonzept zur Errichtung eines Fonds für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess vorgelegt werden. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal vor Weihnachten, so der stellvertretende Vorsitzende der EVG, Martin Burkert.

„Wir setzen uns als EVG weiterhin mit Nachdruck für eine Entschädigungslösung für die ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner ein, denen rechtmäßig erworbene Leistungen aus der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) durch eine Fehlentscheidung der Politik bei der Rentenüberleitung 1991 vorenthalten wurden. Um ihre Lebensleistung anzuerkennen, reicht ein Härtefallfonds, der nur Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter berücksichtigt, nicht aus, da die meisten Betroffenen leer ausgehen würden“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

„Die Politik ist in der Pflicht, einen Gerechtigkeitsfonds zu schaffen, aus dem alle benachteiligten Berufs- und Personengruppen eine Entschädigung erhalten. 30 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR und bald 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wird es höchste Zeit, die noch immer bestehenden Rentenungerechtigkeiten endlich zu beseitigen. Die Große Koalition hat sich dazu in einem kürzlich beschlossenen Antrag im Bundestag bekannt, ebenso die SPD auf ihrem Bundesparteitag Anfang Dezember. Es muss nun zügig eine konkrete Lösung erarbeitet werden, die nicht von vornherein einen Großteil der Betroffenen ausschließt. Dafür braucht es entsprechende Finanzierungszusagen, die im Bundeshaushalt Berücksichtigung finden. Nur so kann die Politik für Respekt und Anerkennung für die Betroffenen sorgen“, erklärt EVG-Vize Martin Burkert.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt die von der EVG geforderte weitergehende Fondslösung mit der Resolution des DGB-Bundesvorstandes „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West – es ist höchste Zeit!“ von April 2019.