BAHN-BKK: AnTV wird übergeleitet
Im Sinne einer einheitlichen Tarifanwendung werden alle Mitarbeitenden im AnTV zum 1. Oktober 2022 in die geltenden
Tarifwerke der BAHN-BKK, MTV-BAHN-BKK (Manteltarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK), ETV-BAHNBKK (Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK) und AzTV-BAHN-BKK (Arbeitszeittarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK), übergeleitet.
Wichtig für die Kolleginnen und Kollegen im AnTV: Ihr verliert nichts! Eure Besitzstände werden gewahrt!
Rahmenbedingungen:
- Überleitung zum 1. Oktober 2022
- Eure Besitzstände richten sich nach Eurem Bruttomonatsentgelt
inkl. Zulagen zum 1. Oktober 2022 - Damit gelten die tariflichen Regelungen aus dem MTV-BAHN-BKK, ETV-BAHN-BKK und AzTV-BAHN-BKK uneingeschränkt für Euch.
Dies wirkt sich u. a. positiv auf euere Prämienberechnung sowie auf die betriebliche Altersvorsorge aus.