Bahn-Mindestlohn: Nicht die DB entscheidet, ob unsere Forderungen erfüllt sind
EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch hat sich angesichts der jüngsten Pressemeldung der Deutschen Bahn, der Mindestlohn sei „abgeräumt, an die Presse gewandt.
„Die aktuelle Verlautbarung der Deutschen Bahn zeigt das ganze Dilemma, in dem wir stecken. Nicht die DB AG entscheidet, ob sie unsere zentralen Forderungen erfüllt hat. So lange wir nicht der Auffassung sind, dass ein Angebot verhandlungsfähig ist, ist die Androhung wie auch die Durchführung eines weiteren Warnstreiks gerechtfertigt. Wir lassen uns nicht diktieren, womit wir zufrieden sein sollen, sondern behalten uns jederzeit eine sachgerechte Bewertung vor. Allein mit Ankündigungen funktioniert Tarifpolitik nicht.
Auf den ersten Blick scheinen unsere Forderungen erfüllt. In ihrem Schreiben an die EVG machen die Verhandlungsführer der Bahn aber deutlich, dass sie die Menschen in den untersten Gehaltsstufen weiterhin benachteiligen wollen. Die Stundenlöhne sollen keinesfalls die in der Branche ohnehin als Mindestmaß festgelegten Branchenmindestlöhne übersteigen. Das bedeutet, sie würden bei 13 Euro gedeckelt. Diese Einschränkung ist für uns inakzeptabel, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft wird es mit uns nicht geben. Dass es gerade für die, die am wenigstens verdienen, Einschränkungen bei den Lohnerhöhungen geben soll, ist für Niemanden zu verstehen. Das Angebot ist für uns nicht verhandelbar.
Es ist bedauerlich, dass die Deutsche Bahn öffentlich immer nur die Hälfte erzählt und hinten herum versucht, zu tricksen. Ein gesundes Misstrauen bleibt insofern angebracht.
Streiks sind für uns kein Selbstzweck. Insofern hat die DB AG es selber in der Hand, den bevorstehenden Arbeitskampf für sich abzuwenden, in dem sie diese unnötige Hürde beiseite räumt und alle Beschäftigten gleich behandelt. Noch besteht dazu Gelegenheit.